Die Stadtvertretung: Grundsätzlich ein Ehrenamt
Die Arbeit in der Stadtvertretung, den Ausschüssen und den Fraktionen basiert auf der Idee des Ehrenamts: Die gewählten Mandatsträger*innen übernehmen ihre Aufgabe freiwillig; es ist kein fester Job, aber dennoch ein wichtiger Beitrag zur Gemeinschaft vor Ort. Ohne die vielen ehrenamtlichen Politiker*innen vor Ort wäre die demokratische Mitbestimmung in allen Belangen der Stadt undenkbar.
Damit dieses Ehrenamt aber keine finanzielle Belastung für diejenigen darstellt, die es ausüben, werden die Ehrenämtler*innen finanziell entschädigt. Im Folgenden werden die wichtigsten Bestimmungen skizziert; die kompletten Bestimmungen finden Sie in der Entschädigungssatzung der Stadt Lauenburg/Elbe. Grundlage ist die Landesverordnung über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtlern.
Die wichtigsten Regelungen im Überblick
Stadtvertreter*innen
Für Stadtvertreter*innen, also denjenigen, die direkt gewählt worden sind bzw. über die jeweiligen Parteilisten Mitglied der Stadtvertretung geworden sind, gelten insbesondere folgende Regelungen:
- Sitzungsgeld #1: dazu zählen Sitzungen der Stadtvertretung, der Ausschüsse, der Fraktionen und der Teilfraktionen. Das Sitzungsgeld beträgt 16,00 € pro Sitzung an einem Tag. Dies gilt aber nur für Gremien, denen sie auch tatsächlich angehören!
- Sitzungsgeld #2: Für Sitzungen der Beiräte erhalten die Mitglieder pro Sitzung 25,00 €.
- Monatliche Pauschale: Zusätzlich erhalten die Mitglieder der Stadtvertretung eine monatliche Pauschale von 30,00 €.
- Fahrkosten werden nur erstattet, wenn diese notwendig sind und außerhalb des Stadtgebiets stattfinden. Dann greift die Reisekostenvergütung für Beamtinnen und Beamte des Landes.
Bürgerliche Mitglieder
Für bürgerliche Mitglieder, also denjenigen, die von den jeweiligen Fraktionen in die Ausschüsse etc. entsandt werden, ohne der Stadtvertretung anzugehören, gelten insbesondere folgendende Regelungen:
- Sitzungsgeld: Bürgerliche Mitglieder erhalten grundsätzlich 25,00 € pro Sitzung.
Ausschussvorsitzende und Hauptausschuss
Ausschussvorsitzende, also diejenigen, die einen Ausschuss leiten, führen und inhaltlich bestimmen, haben ein gesondertes Sitzungsgeld:
- Sitzungeld: Ausschussvorsitzende und deren Stellvertreter*innen erhalten im Vertretungsfall 25,00 € pro Sitzung.
Eine besondere Position nehmen die Mitglieder des Hauptausschusses ein. Da diesem eine besondere Bedeutung zukommt, sind hier die Entschädigungsgelder höher:
- Monatliche Pauschale: Mitglieder des Hauptausschusses erhalten monatlich 110,00 €. Der*die Ausschussvorsitzende erhält 50 % mehr, also 165,00 €.
- Sitzungsgeld: Wenn ein ordentliches Mitglied des Hauptausschusses vertreten werden muss, erhält der*die Stellvertreter*in 25,00 € pro Sitzung.
Bürgervorsteher*in, Stadträt*in, Fraktionsvorsitzende
Zum Schluss sei noch auf die besondere Position des*der Bürgervorsteher*in, des*der Stadträt*in (Stellvertretung des Bürgermeisters) und des*der Fraktionsvorsitzenden hingewiesen:
- Bürgervorsteher*in: eine monatliche Entschädigung von 383,00 €; der*die 1. Stellvertreter*in 77,00 €; der*die 2. Stellvertreter*in 38,00 €.
- Stadträt*in: Für jeden Tag, an dem der*die Bürgermeister*in vertreten wird, erhält die vertretende Person 33,00 €.
- Fraktionsvorsitzende*r: monatliche Aufwandsentschädigung von 108,00 € + 6,00 € je Fraktionsmitglied. Im Vertretungsfall erhält der*die Stellvertreterin pro Tag 1/30 der eigentlichen monatlichen Aufwandsentschädigung.
Mitglieder des Verwaltungsrats der Stadtbetriebe AöR/Anstalt öffentlichen Rechts
Gem. § 7, Abs. 6 der Satzung der Stadtbetriebe erhalten die Mitglieder des Verwaltungsrats
- pauschal eine monatliche Aufwandsentschädigung von 60,00 €
- sowie ein Sitzungsgeld von 40,00 €.
Der bzw. die Vorsitzende des Verwaltungsrats erhält
- pauschal eine monatliche Aufwandsentschädigung von 120,00 €
- sowie ein Sitzungsgeld von 80,00 €.
Stellvertretende Verwaltungsratsmitglieder erhalten lediglich ein Sitzungsgeld von 40,00 €, aber keine monatliche Pauschale.
Zusätzlich zu den hier genannten Entschädigungen werden nachgewiesene Kosten und Fahrtkosten, die in Verbindung mit der Erfüllung der Arbeit im Verwaltungsrat entstehen, gesondert erstattet.
Die regelmäßigen Entschädigungszahlungen werden seit dem 1. Januar 2018 alle 5 Jahre um den Prozentsatz erhöht, um den die Lebenshaltungskosten im Vergleich zum 1. Januar 2013 gemäß Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts gestiegen sind. Beträge werden auf volle Euro aufgerundet.
Mitglieder des Kuratoriums des Johanniter Krankenhauses
Das von der Stadt Lauenburg entsandte Mitglied erhält keinerlei Entschädigungszahlungen.
Mandatsabgabe
In der Regel behalten die Mandatsträger*innen ihre Entschädigung nicht gänzlich. Bei der SPD ist es üblich, dass 1/3 der erhaltenen Entschädigungen an die Partei abgeführt werden. Diese Gelder werden v.a. dafür eingesetzt, den Wahlkampf zu finanzieren – durch den die Mandatsträger*innen erst ihr Mandat erhalten haben. So ist sichergestellt, dass kein*e Ehrenamtler*in eigenes Geld mitbringen muss, um sich politisch zu engagieren.