THEMEN
ENERGIE & KLIMASCHUTZ
Soforthilfe Dezember und Energiepreisbremsen
Die aktuelle fossile Energiepreiskrise und Preissteigerungen stellen eine große Belastung für alle Bürger*innen dar. Die Ampelkoalition hat verschiedene Entlastungspakete auf den Weg gebracht, um die Bürger*innen in Bezug auf die steigenden Energie- und Lebenshaltungskosten infolge des völkerrechtswidrigen Angriffs Russlands auf die Ukraine zu unterstützen.
In der letzten Sitzungswoche des Jahres wurden nach intensiven parlamentarischen Beratungen am 15. Dezember die Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme verabschiedet. Die Energiepreisbremsen sind ein schnell wirksames Instrument, um Überforderungen angesichts massiv gestiegener Energiepreise abzuwenden. Im Grundsatz wird bei einer Verdopplung des Energiepreises und 80 Prozent (bei Unternehmen 70 Prozent) des Verbrauchs der Preis staatlich gebremst. Die Preisbremsen gelten ab 1. März 2023 und wirken rückwirkend für das gesamte Jahr 2023.

Die Energiepreisbremsen waren auch Gegenstand einer über vierstündigen Anhörung, unterteilt nach Gaspreisbremse und Strompreisbremse und hierbei auch die Erlösabschöpfung. In meinen Fragen an die Sachverständigen thematisierte ich auch die vonseiten der SPD geforderte Reinvestitionsquote, wie sie etwa auch Österreich gesetzlich verankerte. Hierbei verbliebe ein Teil der Erlöse bei den Erzeugern, sofern sie Reinvestitionen in Erneuerbare Energien leisten. Leider war dieser von mir in Deutschland mit initiierte Vorschlag nicht zu verständigen. Zudem thematisierte ich hier auch die Möglichkeit der Entlastung bei nicht-leitungsgebundenen Energieversorgungen – wie bei Gastanks, Öltanks oder Pelletheizungen.
Die Anhörung zur Gaspreisbremse kann hier angeschaut werden:
https://www.bundestag.de/ausschuesse/a25_klimaschutz_und_energie/anhoerungen/924296-924296
Die Anhörung zur Strompreisbremse hier:
https://www.bundestag.de/ausschuesse/a25_klimaschutz_und_energie/anhoerungen/924308-924308
Weiterführende Informationen zur Strom- und Gaspreisbremse:
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/E/energiepreisbremse-ueberblick.pdf?__blob=publicationFile&v=4
Finanzierung der Energiepreisbremsen …
Zur Finanzierung der Energiepreisbremsen hatte die Ampel-Koalition zuvor bereits mit dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds einen Abwehrschirm im Umfang von 200 Milliarden Euro beschlossen. Als weiteres Finanzierungsmittel wurde nun auch noch eine Abschöpfung von Krisengewinnen beschlossen. Der Abwehrschirm wird über die kommenden zweieinhalb Jahre zur Verfügung stehen, um die Energiepreise sowohl für Unternehmen als auch für Bürger*innen zu deckeln. Er ergänzt die drei Entlastungspakete, die bereits mit 95-100 Milliarden Euro auf den Weg gebracht wurden. Zusammen umfasst das Budget nun knapp 300 Milliarden Euro.
… auch durch Erlösabschöpfungen – Einschnitte zulasten von Bioenergie abgewendet
Zur Finanzierung der Energiepreisbremse im Strombereich werden zudem befristet Zufallsgewinne am Strommarkt abgeschöpft, d. h. dass Kraftwerksbetreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen, Abfallverbrennungsanlagen, Atomkraftwerken, Braunkohlekraftwerken und Anlagen zur Verwertung von Raffinerie-Rückständen einen bestimmten Teil ihrer Erlöse abführen müssen. Die Abschöpfung von Zufallsgewinnen ist Teil des Strompreisbremsengesetzes. Nur Erlöse aus dem Betrieb von Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 1 MW können abgeschöpft werden. Die Abschöpfung erfolgt ab dem 01. Dezember 2022.
Mit dem Gesetzesentwurf aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zur Abschöpfung der Zufallsgewinne bestand die Gefahr, dass gerade bei Erneuerbaren Energien über das Maß der ‚Krisengewinne‘ hinaus Einschnitte entstanden wären. Um sicherzustellen, dass nicht zu viel abgeschöpft wird, werden Sicherheitszuschläge gewährt. Während der Ausgestaltungen und auch im Parlamentarischen Verfahrens in den Verhandlungen unter den Ampel-Sprecher*innen setzte ich mich dafür ein, dass entsprechende Veränderungen an dem Gesetzentwurf zur Strompreisbremse vorgenommen wurden: So wurde der Sicherheitszuschlag bei Bioenergie auf 9 Cent angehoben (von einst vorgesehen 3, dann 6, dann 7,5 Cent) und auch weitere Anpassungen betreffend der Anlagen und Leistungsbemessung wurden vorgenommen, ohne die eine Beschränkung bzw. Schlechterstellung der Bioenergienutzung gedroht hätte. Eine Ausnahme der Bioenergie, gleichsam Biomethan, war allerdings nicht verhandelbar, da dies vonseiten des europäischen Rahmens ausgeschlossen wurde, der nur für Biomethan, nicht aber für Bioenergie, eine Ausnahme von der Erlösabschöpfung vorsieht.
Im Austausch mit dem Deutschen Bauernverband, Fachverband Biogas e. V., Bundesverband Bioenergie und Fachverband Holzenergie betonte ich am 22. November vor dem Deutschen Bundestag im Rahmen einer Kundgebung der Bioenergie-Verbände die Bedeutung von Bioenergie als Bestandteil eines Erneuerbaren Energiemixes. In Ausgestaltung der Strompreisbremse und der Abschöpfung von Zufallsgewinnen müssten weiterhin die Anreize für den Ausbau Erneuerbarer Energien inklusive Bioenergie gegeben sein und es dürften keine Hemmnisse entstehen. Darauf werde auch im Parlamentarischen Verfahren geachtet.

Bioenergie hat im ländlichen Raum, wie verbreitet in Schleswig-Holstein, eine große Bedeutung in der örtlichen Versorgung, die es im Zuge der Energiewende zu erhalten und zu stärken gilt.

Im Zusammenhang mit den benannten drohenden Einschnitten besuchte ich zudem am 12. November die Biogasanlage in Labenz und tauschte mich mit dem Geschäftsführer der Biogasanlage Labenz GmbH & Co. KG, Reinhard Wilke, dem Vorstand der Genossenschaft Deutscher Grün-Energie-Erzeuger eG, Martin Buchholz, und dem Amtsvorsteher des Amtes Sandesneben-Nusse, Ulrich Hardtke, über die aktuelle Lage der Biogas-Erzeuger*innen aus.
Steinkohle und Atomenergie
Ebenfalls im Parlamentarischen Verfahren wurde die Einbeziehung von Steinkohlekraftwerken in die Erlösabschöpfung aufgenommen, wenn deren Kosten deutlich unter die Kosten von Gaskraftwerken sinken. Auch die Atomkraftwerke dürfen nun weniger behalten als noch im Regierungsentwurf vorgesehen.
Soforthilfe Dezember
Aufgrund der notwendigen technischen Anpassungen in den Abrechnungssystemen für Millionen von Kund*innen können die Stadtwerke und Versorger die Gaspreisbremse nicht schon zum 1. Januar 2023 umsetzen. Damit die Zeit bis zur Einführung der eigentlichen Gaspreisbremse im März 2023 überbrückt wird und eine schnelle Entlastung bei den Bürger*innen ankommt, wird auf Empfehlung der Expertenkommission Gas und Wärme im Dezember eine Soforthilfe für Heizkosten gezahlt – d.h. der Staat übernimmt den Dezember-Abschlag für Gas.
Gas- und Wärmepreisbremse
Die Gas- und Wärmepreisbremse sieht vor, dass private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen sowie soziale Einrichtungen unterstützt werden, sofern ihr Verbrauch unter 1,5 Mio. kWh pro Jahr liegt. Der Gaspreis wird auf 12 Cent pro Kilowattstunde (für Fernwärme auf 9,5 Cent pro Kilowattstunde) begrenzt. Diese Deckelung des Preises gilt für 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs. Die Energiepreisbremse greift ab März 2023, wirkt aber rückwirkend für die Monate Januar und Februar 2023.
Die befristete Gas- und Wärmepreisbremse wird auch der von den hohen Preisen betroffenen Industrie dabei helfen, Produktion und Beschäftigung zu sichern. Hier wird ab Januar 2023 der Netto-Arbeitspreis für die Kilowattstunde auf 7 Cent gedeckelt (bei Wärme auf 7,5 Cent) – für 70 Prozent des Jahresverbrauchs im Jahr 2021.
Strompreisbremse
Eng angelehnt an die Gas- und Wärmepreisbremse erhalten private Verbraucher*innen sowie kleine Unternehmen (mit einem bisherigen Stromverbrauch von bis zu 30.000 kWh pro Jahr) 80 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis (also inklusive aller Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte) von 40 ct/kWh. Um den Elektrizitätsversorgungsunternehmen ausreichend Zeit für die Implementierung der Strompreisbremse zu geben, erfolgt die Auszahlung der Entlastungsbeträge für Januar und Februar im März 2023.
Unternehmen mit einem bisherigen Stromverbrauch von mehr als 30.000 kWh pro Jahr erhalten 70 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Netto-Arbeitspreis (also zuzüglich Steuern, Abgaben und Umlagen) von 13 Cent pro Kilowattstunde. Da der Preis nur für 70 Prozent des Verbrauchs aus dem Jahr 2021 begrenzt wird, bleibt für Unternehmen ein starker Anreiz, Strom einzusparen.
Das Entlastungskontingent für Strom/Gas von 70 Prozent bzw. 80 Prozent des Verbrauchs wird auf der Grundlage von Verbrauchsprognosen ermittelt. Dazu greifen die Versorger auf Daten der vergangenen Jahre zurück. In einem Entschließungsantrag haben wir festgestellt, dass bei der Verbrauchsprognose berücksichtigt wird, dass einige Unternehmen wegen der Flutkatastrophe im Juli 2021 in mehreren Regionen Deutschlands oder aufgrund staatlich angeordneter Auflagen zur Eindämmung der Covid-Pandemie im vergangenen Jahr deutlich weniger Energie verbraucht haben. Gerade diese Unternehmen sollen nicht doppelt getroffen werden.
Weitere Hilfen im Zuge der Energiepreisbremsen, Härtefallfonds
Aus den Mitteln des Wirtschaftsstabilisierungsfonds werden auch Härtefallregelungen finanziert. Es sollen Hilfsprogramme finanziert werden für Bereiche, in denen trotz der Strom- und Gaspreisbremse finanzielle Belastungen bestehen, die von den Betroffenen nicht ausgeglichen werden können. Hierfür sieht der Bund insgesamt 12 Milliarden Euro vor.
Davon sind acht Milliarden für einen Hilfsfonds für Krankenhäuser (sechs Milliarden) und Pflegeeinrichtungen (zwei Milliarden) vorgesehen. Die Umsetzung läuft über das Bundesamt für Soziale Sicherung. Von dort erfolgt anschließend a) mithilfe der Länder oder einer Krankenkasse für die Krankenhäuser sowie b) mithilfe der Pflegekassen für die Einrichtungen der Pflege die Verteilung auf die einzelnen Einrichtungen.
Auch werden gezielte Hilfen für Kultureinrichtungen geleistet.
Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die schon in diesem Jahr von massiven Energiepreissteigerungen betroffen waren, wird es auch einen Härtefallfonds geben. Durch diesen Fonds werden besondere Belastungen abgefedert, die KMU trotz der ab Januar 2023 geltenden Energiepreisbremsen nicht tragen können. Der Bund wird den Ländern hierfür eine Milliarde Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung stellen. Die Ausgestaltung des Fonds obliegt den Ländern.
Außerdem wird der Bund im Wirtschaftsstabilisierungsfonds insgesamt maximal 1,8 Milliarden Euro für einen speziellen Härtefallfonds für private Haushalte zur Verfügung stellen, die in diesem Jahr mit nicht-leitungsgebundenen Energieträgern, wie z. B. Pellets, Heizöl oder Flüssiggas, geheizt haben, vgl. im Einzelnen unten.
Energiepreisbremsen für nicht-leitungsgebundene Energieträger
Für die SPD-Bundestagsfraktion war ferner ein zentrales Anliegen, auch nicht-leitungsgebundene Brennstoffe, also Gas-, Öl-Tanks und Pellet-Heizungen mit in die Energiepreisbremsen einzubeziehen. Leider war hierfür in den Gesetzentwürfen zunächst keine Regelung enthalten. Im Parlamentarischen Verfahren konnte erwirkt werden, dass mit einem Härtefallfonds in Höhe von 1,8 Milliarden Euro Bund und Länder Hilfen aufsetzen werden. Analog zur Gas- und Strompreisbremse können 80 Prozent der Preissteigerungen, die das Zweifache des durchschnittlichen Vorjahrespreises übersteigen, erstattet werden. Die Auszahlung soll möglichst unkompliziert über die Bundesländer erfolgen. Wer im vergangenen Jahr beispielsweise eine Rechnung von rund 1.000 Euro für Heizöl hatte und in diesem Jahr rund 3.000 Euro bezahlen musste, kann über die Bundesländer ca. 800 Euro erstattet bekommen. Um die Hilfen beantragen zu können, muss die Rechnung bis zum 01. Dezember 2022 erstellt worden sein.
Bezahlbare Energie verlangt beschleunigten Umstieg auf Erneuerbare Energien
Sichere und bezahlbare Energien verlangen zudem den beschleunigten Umstieg auf Erneuerbare Energien. Um akuten, krisenbedingten ökonomischen Hemmnissen im Zubau entgegenzuwirken, bekommt die Bundesnetzagentur die Möglichkeit, die Höchstwerte bei den Ausschreibungen für Wind Onshore und Photovoltaik um 25 Prozent anzuheben. Entsprechende Verbesserungen in den Förderstrukturen hatte die FDP zunächst abgelehnt, dann aber im Gegenzug zu Veränderungen an der Erbschaftssteuer auf höchster Ebene in Teilen zugestimmt. Weitere bzw. unmittelbare Anhebungen, insbesondere für kleinere PV-Anlagen waren leider nicht zu verständigen.
Energiesparanreiz enthalten
Weiterhin bleibt es wichtig, Energie einzusparen, deswegen enthalten die Preisbremsen richtigerweise einen materiellen Anreiz, Energie zu sparen: Wer mehr als 80 Prozent der prognostizierten Menge verbraucht, zahlt je zusätzlicher Kilowattstunde den aktuellen Preis des Energieversorgers. Liegt der Verbrauch jedoch unter den 80 Prozent, wird der aktuelle, und damit „ungebremste“ Preis je Kilowattstunde für die eingesparte Menge mit der Jahresendabrechnung zurückerstattet. Damit ist im Kern das von mir im Sommer gemeinsam mit Prof. Jens Südekum entworfene Konzept des Energiesparbonus mit aufgegriffen worden, wenngleich integriert in den Energiepreisdeckel und nicht als gesondertes Instrument.
Strom- und Gassperren verhindern
Um Abschaltungen von Heizungen und Strom, sogenannte Energiesperren, zu verhindern, sehen die Neuregelungen die Pflicht der Versorger vor, jene durch Abwendungsvereinbarungen zu vermeiden und für ausstehende Zahlungen vertragliche Lösungen zu finden.
Weitere Maßnahmen aus dem Gesetzespaket der Energiepreisbremsen
Die mit dem Regierungsentwurf geplante Abschaffung der vermiedenen Netzentgelte auch für bestehende Anlagen hätte zu ungeplanten Belastungen, v. a. von Stadtwerken und Wärmekund*innen geführt. Um solche zusätzlichen Kostensteigerungen zu vermeiden, wurde die Abschaffung der vermiedenen Netzentgelte auf unser Hinwirken hin aus dem Gesetz gestrichen.
Gerechte Ausgestaltung der Energiepreisbremsen
SPD-seitig war uns zudem wichtig, dass die Ausgestaltung möglichst gerecht ausfällt. Leider liegen den Versorgern bisher nicht ausreichende Daten vor, um unnötig hohen Verbrauch von den Preisbremsen auszunehmen. Die Versorger wissen bisher nicht, ob sich hinter dem Anschluss eine Villa mit Pool oder eine vielköpfige Familie auf engem und möglicherweise noch schlecht isoliertem Wohnraum befindet. Deshalb fordert der Bundestag die Bundesregierung in einem mit verabschiedeten Entschließungsantrag auf, die Voraussetzungen zu schaffen, damit in einem nächsten Schritt zielgenauer z. B. über eine Obergrenze oder ein Mindestkontingent, entlastet werden kann.
Um im Rahmen der Möglichkeiten eine maximal gerechte Ausgestaltung zu erreichen, haben wir uns als SPD-Bundestagsfraktion zudem für die Besteuerung der Hilfen eingesetzt, konnten uns aber noch nicht umfänglich durchsetzen. Jedenfalls enthalten bereits die Begründungen der beiden Gesetzentwürfe das Vorhaben einer Besteuerung, die im kommenden Jahr folgen wird.
Boni- und Dividendenverbote
Ein wichtiges Anliegen der Energiepreisbremsen ist der Erhalt von Unternehmen und Arbeitsplätzen. Deshalb haben wir dafür gesorgt, dass vom kleinen Handwerksbetrieb über energieintensive Unternehmen bis hin zu großen industriellen Produktionsstätten alle Unternehmen gleichermaßen von der Strom- und Gaspreisbremse profitieren. SPD-seitig wollten wir dabei unbedingt vermeiden, dass diejenigen, die besonders hohe Zuschüsse bekommen, auch noch Boni und Dividenden auszahlen. Deshalb dürfen Unternehmen, die über 25 Millionen Euro Zuschüsse erhalten, die Boni für ihre Leitungsebene nicht erhöhen und Unternehmen, die über 50 Millionen Euro Zuwendung in Anspruch nehmen, gar keine Boni und Dividenden mehr ausschütten.
Arbeitsplatzerhalt
Wichtig war für uns SPD-seitig auch die Arbeitsplatzerhaltungspflicht; die nun für alle Unternehmen gilt, die mehr als 2 Millionen Euro Energiekostenzuschüsse erhalten. Dazu muss es entweder eine Betriebsvereinbarung oder eine Selbsterklärung des Unternehmens geben, 90 Prozent der Arbeitsplätze bis zum 30. April 2025 zu erhalten. Wer sich daran nicht hält, muss den Zuschuss, der 2 Millionen Euro übersteigt, zurückzahlen. Es können – so sieht es ein Kompromiss innerhalb der Ampel vor – weitere Arbeitsplätze abgebaut werden, aber nur, wenn ein Unternehmen gleichzeitig in Umwelt- und Klimaschutz oder in Energieeffizienz investiert.
FAQ zu Energiepreisbremsen von Andreas Mehltretter, MdB, zuständiger Berichterstatter, und mir:
https://www.nina-scheer.de/wp-content/uploads/sites/1229/2022/12/FAQ_Energiepreisbremsen_20221223.pdf
Zu Informationen der Bundesregierung rund um die Energiepreisbremsen:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/entlastungen-im-ueberblick/strompreisbremse-2125002
Zu meiner Pressemitteilung:
https://www.nina-scheer.de/2022/12/15/nina-scheer-mit-energiepreisbremsen-werden-auch-foerderbedingungen-fuer-erneuerbare-energien-verbessert-und-energiesparen-belohnt/
Zur Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion:
https://www.spdfraktion.de/presse/pressemitteilungen/preisbremsen-energie-bezahlbar-halten-erneuerbare-energien-staerken
Energiesicherungsgesetz
Es sind weitere Maßnahmen erforderlich, um die Krisenvorsorge und die Instrumente der Krisenbewältigung zu stärken. Dazu wurde das Energiesicherungsgesetz (EnSiG) am 24. November nach dem Entwurf der Regierungskoalitionen erneut angepasst sowie um weitere energierechtliche Vorschriften ergänzt. Angenommen wurde außerdem eine Entschließung, der zufolge die Bundesregierung aufgefordert wird, mögliche Engpässe bei „unentbehrlichen Stoffen und Gütern“ für Wirtschaft und Bevölkerung durch ein geeignetes Monitoring rechtzeitig zu erkennen.
Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, sollen die fehlenden Gasmengen in erheblichem Umfang durch Flüssiggas (LNG) ersetzt werden. Insofern bedarf es der kurzfristigen Errichtung einer Infrastruktur, um LNG beispielsweise über schwimmende LNG-Terminals anlanden zu können. Die Errichtung der entsprechenden Infrastruktur gestaltet sich allerdings aufgrund weitreichender Lieferkettenprobleme zeitlich schwierig. Die Novelle des EnSiG sieht eine Rechtsgrundlage für die Enteignung von bestimmten Materialien oder Komponenten vor, die für den Bau von Gasinfrastrukturvorhaben benötigt werden. Darüber hinaus können Inhaber von Unterlagen, die für den Bau der Gasinfrastruktur relevant sind, künftig verpflichtet werden, den Zugang zu entsprechenden Informationen zu gewähren.
Atomkraftwerke-Streckbetrieb
Mit der 19. Novelle des Atomgesetzes (19. AtGÄndG) hat der Bundestag 11. November einen befristeten Weiterbetrieb der letzten drei am Netz befindlichen Atomkraftwerke – Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2 – bis längstens zum 15. April 2023 gesetzlich ermöglicht.
Fragen der Energiesicherheit wurden in den Monaten zuvor teilweise reflexhaft mit dem Ruf nach der verlängerten Nutzung von Atomenergie bedient, unter anderem auch von der FDP, ohne hierbei eine substanzielle Antwort auf mögliche Energielücken gegeben zu haben.
Denn klar ist: Zum einen ließen sich mögliche Versorgungslücken beim Gas nur zu einem sehr kleinen Teil überhaupt über Strom schließen, da weder der Gasverbrauch im Wärmebereich noch der verbleibende Anteil der Gasverstromung durch (anderen) bzw. durch Atomstrom ersetzbar wäre. Zum anderen haben beide von den Übertragungsnetzbetreibern durchgeführten sogenannten Stresstests keine Stromlücke festgestellt, die eine Laufzeitverlängerung über den nun beschlossenen Streckbetrieb hinaus rechtfertigen würden.
Der Weiterbetrieb von Atomkraftwerken steht zudem in Konflikt mit einem weiteren Ausbau und der Nutzung Erneuerbarer Energien: Je mehr Atomkraftwerke wir in Deutschland am Netz haben, desto eher werden fluktuierende Erneuerbare Energien bei Netzengpässen abgeregelt. Dies betonte ich auch in meiner Rede zur 19. AtGÄndG.

Zu meiner Rede im Wortlaut auf meiner Homepage:
https://www.nina-scheer.de/2022/11/11/rede-entwurfs-eines-neunzehnten-gesetzes-zur-aenderung-des-atomgesetzes/
Allein der Ende September im Zuge der dritten Energiesicherungsgesetz-Novelle beschlossene „Erneuerbare-Energien-Booster“ – darunter eine verminderte Nachtabsenkung für Windkraftanlagen, verstärkte Einsatzmöglichkeiten für Bioenergie und Erleichterungen für Repowering – übersteigt hinsichtlich der hiermit unmittelbar mehr zu gewinnenden Erneuerbaren Energien deutlich die Mengen, die über den AKW-Streckbetrieb zu gewinnen sind.
Die Argumente, wie sie im Zusammenhang mit der Atomenergienutzung diskutiert wurden, habe ich etwa in einem längeren Interview im DLF ausgeführt, vgl. zum Nachhören:
https://www.deutschlandfunk.de/machtwort-im-akw-streit-int-nina-scheer-spd-dlf-cbe92b72-100.html
Und zur Frage der Einordnung der von Bundeskanzler Olaf Scholz angewandten Richtlinienkompetenz vgl. etwa folgendes Interview zum Nachhören: https://www1.wdr.de/mediathek/audio/wdr5/wdr5-morgenecho-interview/audio-akw-streit-verantwortung-klar-bei-der-fdp-100.html
Kohleausstieg 2030 im Rheinischen Revier
Am 1. Dezember beschloss der Bundestag eine Vorziehung des Braunkohleausstiegs im Rheinischen Revier bis 2030, das ich als Berichterstatterin und Sprecherin für meine Fraktion verhandelte. Mit dem Koalitionsvertrag hatte sich die Ampel darauf verständigt, den Kohleausstieg idealerweise auf 2030 vorzuziehen.
Der Gesetzentwurf sieht vor, die Kraftwerksblöcke Niederaußem K, Neurath F und Neurath G bereits am 31. März 2030 statt zum 31. Dezember 2038 stillzulegen. Zugleich bleiben die Kraftwerksblöcke Neurath D und E bis Ende März 2024 in Betrieb. Ursprünglich sollten sie Ende 2022 abgeschaltet werden. Letzteres ist auf die akut im Zuge der Energiekrise beschlossenen Maßnahmen zurückzuführen. Mit den Gesetzesänderungen wurde auch ein Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen verabschiedet, in denen Maßnahmen zur Anpassung des Strukturstärkungsgesetzes eingefordert werden.
Der Ausschuss Klimaschutz und Energie hatte sich mit dem Gesetzentwurf auch im Rahmen einer Öffentlichen Anhörung befasst. Auch hier wurden Fragen des Strukturwandels thematisiert. Die Anhörung kann hier angeschaut werden:
https://www.bundestag.de/ausschuesse/a25_klimaschutz_und_energie/anhoerungen/920402-920402
Link zur Rede zu Protokoll:
https://www.nina-scheer.de/2022/12/02/rede-zu-protokoll-gesetz-zur-beschleunigung-des-braunkohleausstiegs-im-rheinischen-revier/
Zur Pressemitteilung:
https://www.nina-scheer.de/2022/12/02/nina-scheer-beschleunigung-des-braunkohleausstiegs-im-rheinischen-revier-erforderlich-und-machbar/
Bereits in meiner Rede am 11.11.2022 äußerte ich mich zu den Themen Kohleausstieg und Energiesicherheit.

Zu meiner Rede im Wortlaut auf meiner Homepage:
https://www.nina-scheer.de/2022/11/14/rede-energiesicherungsgesetz-braunkohleverstromung/
Klimakonferenz 2022, COP 27
Vom 6. bis 21. November tagte die 27. Weltklimakonferenz der Vereinten Nationen in Ägypten – die COP 27. In einer zu diesem Thema angesetzten Plenardebatte betonte ich das Erfordernis, den politischen Fokus nach dem Prinzip „Global denken und lokal handeln“ auf den beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien zu richten und sich immer wieder auf die weltweite Vorbildfunktion Deutschlands als Industrienation beim Ausbau Erneuerbarer Energien zu besinnen. Wir brauchen hier einen „Corona-Notfallmodus“. Zudem darf es nicht passieren, dass die Größe der Herausforderungen des 1,5 Grad Ziels zu einer Lähmung im Handeln führt. Auf eine entsprechende Verantwortung im Hier und Jetzt zu handeln, ging ich etwa auch im Rahmen der Sendung „Kontrovers“ des Deutschlandfunks vom 7. November 2022 ein:
https://www.deutschlandfunk.de/kontrovers-7-11-22-hat-der-klimaschutz-noch-eine-chance-dlf-b4bf3a9a-100.html
Ebenso diskutierte ich bei Deutschlandfunk Kultur „Wortwechsel“ zur Klimakonferenz, nachzuhören unter:
https://www.deutschlandfunkkultur.de/wieviel-ist-uns-unser-planet-wert-100.html
Vgl. etwa auch Phönix vom 21. November 2022: https://www.youtube.com/watch?v=TJxOQwMUlJk

Bei der Förderung des Ausbaus Erneuerbarer Energien muss schnellstmöglich nachgesteuert werden, um aktuelle Verzögerungen aufgrund von gestörten Lieferketten und Preissteigerungen bei Materialien zu überwinden. Es muss auch verhindert werden, dass Unternehmen, die im Bereich des Ausbaus Erneuerbarer Energien tätig sind, aus Deutschland abwandern. Dieses Risiko ist etwa durch den Inflation Reduction Act der USA gegeben, womit heimische Produkte subventioniert werden und eine Abwanderungswelle von Produktionsstätten von der EU in die USA bewirken könnten.
Zu den Themen Klimaschutz und 1,5-Grad-Ziel sprach ich in meiner Rede 11.11.2022. Ich betonte dabei die Notwendigkeit einer effektiven Klimaschutzpolitik, die es gilt, mit aller Kraft zu beschleunigen.

Zur Rede im Wortlaut auf meiner Homepage:
https://www.nina-scheer.de/2022/11/14/rede-15-grad-pfad-klimaschutz/
Klimaproteste
Am 2. Dezember diskutierte der Deutsche Bundestag über die Radikalisierung von Klimaschutzprotesten. In meiner Rede betonte ich, dass die Grenzen des Rechtsstaats nicht überschritten werden dürfen. Der Rechtsstaat gebietet zugleich, die Gewaltenteilung zu respektieren. Es ist somit nicht Aufgabe von Politik, die Strafbarkeit von Einzeltaten zu bewerten.
Es gilt, die Klimaproteste an der Wurzel politisch und gesellschaftlich ernst zu nehmen und zu erkennen, dass es sich im Kern um Panik und Hilfeschreie handelt. Es muss uns als Gesellschaft gelingen, die politischen Antriebe der Menschen für Parteien zu gewinnen und sie in ihrer Panik und Angst vor zu spätem Klimaschutz sich nicht selbst zu überlassen. Radikalisierung ist auch Kennzeichen von Ohnmacht und Hilflosigkeit.
Es muss gelingen, dass sich alle politisch wirkenden Menschen ihrer demokratischen Verantwortung bewusst werden, die uns eine Parteiendemokratie aufgibt. Politische Forderungen gehören in Parteien und werden in Parteien gebraucht. Weltweit gibt es schließlich keine funktionierende Demokratie, die nicht zugleich Parteiendemokratie wäre. Deswegen haben Demokratien mit ihren Verantwortungsebenen auch die selbsterhaltende Aufgabe, die Rolle von Parteien in einer Parteiendemokratie zu pflegen und zu erhalten.

Zur Rede im Wortlaut auf meiner Homepage:
https://www.nina-scheer.de/2022/12/06/rede-radikalisierung-der-klimaproteste/
Rahmenbedingungen für die Wasserstoffwirtschaft: Herkunftsnachweisgesetz
Der Bundestag beriet am 1. Dezember abschließend das Herkunftsnachweisregistergesetz. Damit legte die Ampel-Koalition einen weiteren Grundstein für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft. Aufgrund der aktuellen fossilen Energiepreiskrise ist es essenziell, nicht nur den Ausbau der Erneuerbaren Energien, sondern auch der Wasserstoffwirtschaft massiv zu beschleunigen. Mit dem Herkunftsnachweisregistergesetz wird ein Teil der europäischen Renewable Energy Directive II in nationales Recht umgesetzt. Künftig gibt es, neben den Herkunftsnachweisen für Strom, auch solche für Gas und Wärme beziehungsweise Kälte. Mit Verabschiedung des Gesetzes wird der Aufbau der Wasserstoffwirtschaft weiter vorangetrieben.
Zur gemeinsamen Pressemitteilung mit Andreas Rimkus, Wasserstoffbeauftragter der SPD-Bundestagsfraktion und Berichterstatter des betreffenden Gesetzes:
https://www.spdfraktion.de/presse/pressemitteilungen/ampel-treibt-wasserstoffwirtschaft-voran
Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz
Seit 2021 wird beim Heizen mit Öl und Erdgas eine zusätzliche CO2-Abgabe erhoben. Bisher konnten Vermietende von Wohngebäuden die Kosten für CO2, die durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz und das Europäische Emissionshandelssystem (ETS) entstehen, vollständig an ihre Mietenden weitergeben. Der CO2-Preis traf im Ergebnis also ausschließlich die Mietenden. Der Preis setzte zwar Anreize für sparsames Heizverhalten von Mietenden, nicht aber für Sanierungsmaßnahmen der Vermietenden.
Mit dem am 10. November in 2./ 3. Lesung verabschiedeten Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz wird nun die von der SPD in den Koalitionsvertrag hinein verhandelte Aufteilung zwischen Vermietenden und Mietenden in geltendes Recht umgesetzt. Je nach energetischem Zustand des Mietshauses werden die Kosten abgestuft entsprechend dem Kohlendioxidausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter Wohnfläche verteilt. In diesem Stufenmodell gilt: Je schlechter der energetische Zustand eines Gebäudes, desto höher ist der Kostenanteil für Vermietende. So soll auf Vermietendenseite ein Anreiz zu Investitionen in klimaschonende Heizungssysteme und energetische Sanierungen gesetzt werden – auf Seite der Mietenden ein Anreiz zu energieeffizientem Verhalten.
Im parlamentarischen Verfahren konnte durch die SPD-Bundestagsfraktion erreicht werden, dass ein Online-Tool für die Berechnung des CO2-Preises gesetzlich verankert wird. So können Mietende und Vermietende errechnen, wie hoch die Kosten oder die Erstattungen sind. Außerdem werden Brennstoffhändler verpflichtet, auf ihren Rechnungen darüber zu informieren, dass Mietende, die sich selbst mit Wärme versorgen, einen Erstattungsanspruch gegenüber den Vermietenden haben. In der Stufe mit den energetisch schlechtesten Gebäuden werden Mietende mit fünf (statt zunächst vorgesehen zehn) Prozent beteiligt, womit die hiesige Aufteilung somit 5 % für Mietende und 95 % für Vermietende entspricht.
Die Regelungen sollen unbefristet gelten und bis zum 31. Dezember 2025 evaluiert werden.
https://www.spdfraktion.de/themen/vermieter-muessen-mitzahlen
Jahressteuergesetz – dabei: Vergünstigungen für PV-Anlagen
Der Deutsche Bundestag hat am 2. Dezember 2022 das Jahressteuergesetz 2022 beschlossen, das auch spürbare steuerliche Erleichterungen für Betreiber*innen und Betreiber von Photovoltaikanlagen enthält. Der bürokratische Aufwand durch eine Vielzahl steuerlicher Erklärungspflichten stellte bisher für Viele eine hohe Hürde bei der Anschaffung einer Photovoltaikanlage dar. Einige dieser Erklärungspflichten wurden mit dem Jahressteuergesetz nun beseitigt. Die Ampel-Koalition beschloss die Absenkung des Umsatzsteuersatzes ab dem 1. Januar 2023 bei der Lieferung und Installation von PV-Anlagen auf Gebäuden und führt eine Ertragssteuerbefreiung ein, welche für PV-Anlagen bis zu 30 Kilowatt Leistung bereits rückwirkend zum 1. Januar 2022 gilt. Mit der Umsatzsteuersenkung auf null können sich Bürger*innen zukünftig für die bürokratiearme Kleinunternehmerregelung entscheiden, ohne beim Anschaffungspreis aufgrund anfallender Umsatzsteuer draufzuzahlen oder den erheblichen Aufwand der ständigen Umsatzsteueranmeldung leisten zu müssen.
WEITERE ENTLASTUNGSMAßNAHMEN
Energiepreispauschale für Studierende und Fachschüler*innen
Der Bund brachte bereits zwei Heizkostenzuschüsse für BAföG-Empfänger*innen in Höhe von 230 und 345 Euro sowie eine Energiepreispauschale von 300 Euro für Studierende mit Minijobs auf den Weg. Nun erhalten auch alle Studierenden und Fachschüler*innen eine Einmalzahlung von 200 Euro, um die gestiegenen Lebensmittel- und Energiekosten abzufedern. Der Bundestag beschloss den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung in 2./3. Lesung am 1. Dezember.
Zu Informationen der Bundesregierung zur Energiepreispauschale:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/einmalzahlung-studierende-2143736
Wohngeld-Plus
Ab Januar verdoppelt sich so das Wohngeld von durchschnittlich 180 auf im Schnitt 370 Euro pro Monat. Die Zahl der Haushalte, die einen Anspruch darauf haben, steigt von 600.000 auf zwei Millionen. Damit unterstützt das neue Wohngeld künftig 4,5 Millionen Geringverdienende, Alleinerziehende, Familien und Rentner*innen dabei, die Kosten für Energie zu bewältigen. Die Wohngeldreform ist Teil des dritten Entlastungspakets.
Zu Informationen der Bundesregierung zum „Wohngeld-Plus“: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/entlastung-fuer-deutschland/wohngeldreform-2125018
“Deutschlandticket“
Teil der Vereinbarungen von Bund und Ländern ist auch die Einführung eines digitalen, deutschlandweit gültigen „Deutschlandticket“ für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu einem Einführungspreis von 49 Euro pro Monat im monatlich kündbaren Abonnement. Rund drei Milliarden Euro betragen die Kosten, welche sich Bund und Länder teilen.
Zu Informationen der Bundesregierung zum Deutschlandticket: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/deutschlandticket-2134074
STERBEHILFE (SUIZIDASSISTENZ)
Am 28. November, befasste sich der Rechtsausschuss des Bundestages im Rahmen einer fünfstündigen Öffentlichen Anhörung mit der Neuregelung zur Suizidassistenz und zu Maßnahmen zur Stärkung von Suizidprävention.
Insgesamt liegen drei Gesetzentwürfe sowie ein benannter Antrag zur Suizidprävention vor. Für die Gesetzentwürfe gilt, dass sie als sogenannte Gruppenanträge behandelt werden, somit fraktionsübergreifend. Eine solche Vorgehensweise unter Beteiligung von Regierungsfraktionen kommt nur dann in Betracht, wenn sich die Regierungskoalition auf die Loslösung der Koalitionsgebundenheit und damit auch der Fraktionsgebundenheit verständigt. Dies geschah bislang ausschließlich bei sogenannten Gewissensfragen bzw. Fragestellungen, die einen ethischen Schwerpunkt haben.
Bereits vor der Sommerpause wurden die drei Gesetzentwürfe, für die in Form von Gruppenanträgen ein Mindestquorum an Unterzeichner*innen zur Einbringung ins Parlamentarische Verfahren erforderlich ist, in erster Lesung behandelt und dann an den Rechtsausschuss überwiesen.
Unter den drei vorliegenden Gesetzentwürfen normiert einer der Gesetzentwürfe im Regelfall die Strafbarkeit der Suizidassistenz und stellt diese nur in Ausnahmefällen straffrei. Die anderen beiden Gesetzentwürfe sehen keine Strafbarkeit vor, sondern orientieren die gesetzliche Neuregelung am Recht auf selbstbestimmtes Sterben, wie dies das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss aus 2022 zusprach und hiermit zugleich das in der 18. Legislaturperiode geschaffene strafrechtliche Verbot zur Suizidassistenz für nichtig erklärte.
Der von mir unterzeichnete Gesetzentwurf „Künast, Scheer, Keul, Franke“ sieht eine Regelung außerhalb des Strafrechts und eine Unterscheidung zwischen Sterbehilfe in einer medizinischen Notlage und allgemeinen Voraussetzungen vor. Die Frage, ob eine erneute Regelung im Strafrecht erfolgen solle oder nicht, nahm auch viel Raum in den Stellungnahmen der Sachverständigen und Behandlung im Rahmen der Öffentlichen Anhörung ein. Der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Karsten Gaede (Bucerius Law School, Hamburg) betonte, es gebe keine verfassungsrechtliche Schutzpflicht, die erneut eine allumfassende Strafrechtsnorm erzwinge. Die im Castellucci-Entwurf vorgesehenen Regelungen drohten vielmehr alle Beteiligten zu überfordern. Das im von mir unterstützten Entwurf vorgesehene Kriterium einer medizinischen Notlage, die den Einbezug von Ärztinnen und Ärzten vorsieht und in anderen Fällen einen Einbezug von Behörden, sei hingegen ein praktikabler Weg. Ähnlich argumentierte die Vertreterin des Deutschen Anwaltsvereins, Dr. Gina Greeve; die Differenzierung sei – auch hinsichtlich des Urteils des Verfassungsgerichts – zulässig und erforderlich.
In dem Teil der Anhörung zum Antrag der Stärkung der Suizidprävention herrschte große Einigkeit bei allen Beteiligten – hier müsse mehr getan werden.

Es fand außerdem ein Fraktionsoffener Abend am 30. November zum Thema Suizidassistenz und Suizidprävention statt. Als Vertreterin des Entwurfes „Künast, Scheer, Keul, Franke“ stellte ich den Gesetzentwurf vor. Helge Lindh und Lars Castellucci stellten jeweils die von ihnen unterstützten Gesetzentwürfe vor. Es moderierte den Abend Dirk Wiese, stellvertretender und rechtspolitisch fachzuständiger Fraktionsvorsitzender. Die Veranstaltung diente vor allem dazu, SPD-Bundestagsabgeordnete, die noch keinen der vorliegenden Entwürfe befürworten, bei ihrer Entscheidungsfindung zu unterstützen.
Die Verabschiedung einer der Gesetzentwürfe sowie des Antrags ist für Frühjahr 2023 geplant.
Zur Öffentlichen Anhörung (Video + Wortprotokoll), den Stellungnahmen der Sachverständigen und den Gesetzentwürfen: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw48-pa-recht-917960
Zu meinem Positionspapier, Juni 2022:
https://www.nina-scheer.de/wp-content/uploads/sites/1229/2022/07/2022-06-17_Dr._Nina_Scheer_Recht_auf_selbstbestimmtes_Sterben1_.pdf
Weitere Ausführungen sind auch in den jeweiligen Vorausgaben des Wochenspiegels zur Ersten Lesung und zur Orientierungsdebatte sowie einer Abendveranstaltung „Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben“ mit dem SPD-Ortsverein Geesthacht enthalten.
SCHUTZ FÜR HINWEISGEBENDE PERSONEN – WHISTLEBLOWER*INNEN-SCHUTZ
Am 16. Dezember hat der Bundestag das Hinweisgeberschutzgesetz beschlossen. Damit werden Whistleblower*innen, die mit ihren Insider-Informationen Straftaten und andere Rechtsverstöße aufdecken, in Deutschland erstmals durch einen eigens auf den Whistleblowerschutz zugeschnittenen Rechtsrahmen geschützt. Vereinzelte Schutznormen gab es bislang etwa im Geschäftsgeheimnisgesetz.
Wie die Vergangenheit gezeigt hat, ist der Mut von Whistleblower*innen oft unverzichtbar, um kriminelle Machenschaften und Wirtschaftsskandale, beispielsweise den aktuell verhandelten Wirecard-Skandal, aufzudecken. Zugleich werden Whistleblower*innen regelmäßig Opfer von Repressalien, die nicht selten ihre persönliche und wirtschaftliche Lebensgrundlage angreifen, etwa in Form anschließender Kündigungen und Drohungen. Aus diesen Gründen setze ich mich bereits seit Längerem für die Schaffung eines eigenständigen Whistleblower*innen-Schutzgesetzes ein und hatte damals auch entsprechende Schutznormen in das erwähnte Hinweisgeberschutzgesetz verhandelt.
Nachdem die Verabschiedung eines solchen Gesetzes in der letzten Legislaturperiode noch am Widerstand der CDU/CSU-Fraktion gescheitert war, konnte die Ampelkoalition sich jetzt auf ein Gesetz einigen, das nun noch der Zustimmungen des Bundesrats bedarf.
Zu den wichtigsten Erfolgen bei der Ausgestaltung des Gesetzes zählt, dass Whistleblower*innen wie von der SPD-Fraktion gefordert, nicht nur bei der Aufdeckung von EU-Recht geschützt werden – wozu Deutschland bereits durch eine europäische Richtlinie verpflichtet gewesen ist – sondern auch dann, wenn sie Straftaten und andere Verstöße gegen deutsches Recht melden oder offenlegen. Vor dem Hintergrund des kürzlich aufgedeckten Reichsbürger-Netzwerks hat der Bundestag zudem entschieden, auch die Meldung verfassungsfeindlicher Äußerungen von Beamt*innen den Anwendungsbereich des Gesetzes aufzunehmen. Durch diese und weitere Regelungen wird künftigen Whistleblower*innen nun ein allgemeiner sicherer Rechtsrahmen gewährt, um sich rechtswidrigen Missständen in Staat und Wirtschaft entgegenzustellen und im Falle von Repressalien effektiv zur Wehr setzen zu können. Auch wenn dies die Rechtslage für die betroffenen Personen bereits erheblich verbessert, werden in Zukunft noch weitere solcher Verbesserungen nötig sein, die in der gesetzesbegleitenden Entschließung des Bundestags bereits angesprochen werden. Hierzu zählen insbesondere die Erweiterung des Anwendungsbereichs des Gesetzes auf erhebliche Missstände, deren Aufdeckung im besonderen Interesse der demokratischen Öffentlichkeit ist, sowie ein besserer Schutz von Nachrichtendienst-Whistleblower*innen.
Zum Gesetzesentwurf in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/049/2004909.pdf
Zum Positionspapier der SPD-Bundestagsfraktion:
https://www.nina-scheer.de/fraktionsbeschluss_whistleblowing_20201215/
Zur Pressemitteilung auf meiner Website vom 3. Februar 2021 anlässlich des Sieben-Punkte-Plans zur Reform der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) des damaligen Finanzministers Olaf Scholz:
https://www.nina-scheer.de/2021/02/03/nina-scheer-finanzmarkt-whistleblowing-herausragend-zur-verfolgung-von-wirtschaftskriminalitaet
Zur Pressemitteilung der SPD-Fraktion vom 22.12.2020:
https://www.spdfraktion.de/presse/pressemitteilungen/whistleblower-besser-schuetzen
BÜRGERGELD
Auf eine große Sozialreform einigte sich der Vermittlungsausschuss des Bundesrates am 23. November, womit die Verabschiedung des Bürgergeldes durch den Bundestag mit Wirkung ab 2023 das bisherige Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) ersetzen wird und maßgebliche Veränderungen in der Grundsicherung verändern wird. Die Reform soll dann schrittweise in den Jobcentern umgesetzt werden. Mit der Einführung des Bürgergelds wird der Regelsatz um 53 Euro erhöht und künftig schneller an die Inflation angepasst. Für die Umsetzung stehen 24 Milliarden Euro zur Verfügung. Hinzukommen mehr als 10 Milliarden Euro für die Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung. Das SGB II-Gesamtbudget wird um 500 Millionen Euro erhöht – davon sind 300 Millionen Euro für Eingliederungsmaßnahmen für Arbeitsuchende sowie 200 Millionen Euro für Verwaltungsleistungen bestimmt. Insgesamt stehen für Eingliederung und Verwaltung nun 10,35 Milliarden Euro zur Verfügung.
Ein Kompromiss im Vermittlungsausschuss war notwendig, da die Einführung des Bürgergeldes als zustimmungspflichtiges Gesetz im Bundesrat von CDU und CSU blockiert worden war. Die Kernbestandteile bleiben mit der Einigung im Vermittlungsausschuss bestehen. Allerdings mussten für die Zustimmung und ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2023 folgende Änderungen vorgenommen werden:
1. Karenzzeit:
12 Monate statt 24 Monate Schonfrist für größere Wohnungen und Schonvermögen.
2. Schonvermögen:
40.000 Euro Schonvermögen statt 60.000 Euro, zudem für jede weitere Person 15.000 Euro statt 30.000 Euro.
3. Vertrauenszeit:
Nach Abschluss des Kooperationsplans sollte es 6 Monate Vertrauenszeit geben, in der Pflichtverletzungen nicht sanktioniert werden sollten. Diese fällt weg.
4. Sanktionen bei Pflichtverletzungen:
Die Sanktionen für Pflichtverletzungen konnten wir entschärfen. Nach der Vertrauenszeit von 6 Monaten sollten im ursprünglichen Gesetz Pflichtverletzungen beim 1. Verstoß mit 20 Prozent für 3 Monate und beim 2. Verstoß mit 30 Prozent für 3 Monate sanktioniert werden. Die neue Regelung sieht bei Pflichtverletzungen vor:
Bei der 1. Pflichtverletzung 10 Prozent Sanktion für 1 Monat,
bei der 2. Pflichtverletzung 20 Prozent Sanktion für 2 Monate,
Bei der 3. Pflichtverletzung 30 Prozent Sanktion für 3 Monate.
Nach wie vor werden Sanktionen wieder aufgehoben, wenn die Mitwirkung wieder einsetzt.
5. Aufforderungen:
Zu Maßnahmen, die im Kooperationsplan vereinbart wurden, wird zukünftig mit Rechtsfolgenbelehrung eingeladen.
Die Reform bedeutet einen veränderten Umgang mit den Menschen im Leistungsbezug. Das Gesetz setzt auf eine Kultur der Augenhöhe, des Respekts und mehr nachhaltige (Re-)Integration in den Arbeitsmarkt, etwa indem die Beratung in den Jobcentern verbessert werden soll und auf eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt ausgerichtet werden soll: Nicht mehr der nächstbeste Job, sondern die langfristige Perspektive der Bürgergeld-Bezieher*innen wird mit der Reform im Fokus der Beratung stehen. Zukünftig muss auch zu Reha-Bedarfen beraten werden. Auch die schwer verständliche und sehr juristische Eingliederungsvereinbarung wird abgeschafft. Stattdessen wird der Kooperationsplan, eine Vereinbarung in verständlicher Sprache, ohne juristische Fachbegriffe geschaffen. Hier werden die nächsten Schritte individuell vereinbart und festgehalten. Können sich Jobcenter und Bürgergeld-Bezieher*in nicht auf einen Kooperationsplan einigen, so kann von beiden Seiten die Schlichtungsstelle angerufen werde. Diese soll innerhalb von vier Wochen eine einvernehmliche Lösung herbeiführen. Die Schlichtung erfolgt durch eine*n unbeteiligten Dritten. Während des Schlichtungsverfahrens werden Pflichtverletzungen nicht sanktioniert.
Bei einer beruflichen Weiterbildung, die zu einem Abschluss führt, erhält jede*r Bezieher*in der Leistung 150 Euro pro Monat Weiterbildungsgeld zusätzlich zum Regelsatz. Außerdem gibt es 75 Euro pro Monat Bürgergeldbonus zusätzlich zum Regelsatz für eine Weiterbildung. Die Prämienregel für bestandene Zwischen- und Abschlussprüfungen wurde entfristet. Auch werden nun Weiterbildung und Qualifizierung gleichrangig unterstützt wie die Aufnahme eines neuen Jobs. Vermittelt wird in Tätigkeiten und Maßnahmen, die vorher gemeinsam und konsensual im Kooperationsplan festgehalten wurden. Auch eine dreijährige neue Berufsausbildung kann jetzt gefördert werden.
Auch wenn das Bürgergeld-Gesetz zum 1. Januar 2023 wie geplant in Kraft tritt, müssen viele Änderungen erst zum 1. Juli 2023 umgesetzt werden, damit sich die Jobcenter auf die Neuerungen einstellen können. Im Laufe der Legislatur werden wir zudem noch ein zweites Gesetzespaket auf den Weg bringen, mit welchem die aktive Arbeitsmarktpolitik und die Zuverdienstgrenzen neu geregelt werden.
Zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung: https://dserver.bundestag.de/btd/20/038/2003873.pdf
Zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales: https://dserver.bundestag.de/btd/20/043/2004360.pdf
Kompakte weiterführende Informationen zum Bürgergeld auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales:
https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/Buergergeld/buergergeld.html
HAUSHALT 2023 & FÖRDERUNGEN
In der Sitzungswoche vom 21. bis 25. November fanden die finalen Beratungen zum Bundeshaushalt 2023 statt. Der am 25. November in 3. Lesung beschlossene Haushalt sieht für das kommende Jahr Ausgaben in Höhe von 476,29 Milliarden Euro vor. Der Regierungsentwurf umfasste noch Ausgaben von 445,22 Milliarden Euro. Die Neuverschuldung für 2023 soll 45,61 Milliarden Euro betragen im Vergleich zu 138,9 Milliarden Euro in diesem Jahr. Die Steuereinnahmen sind mit 358,13 Milliarden Euro veranschlagt und fallen höher aus als das Soll in diesem Jahr (328,4 Milliarden Euro). Als sonstige Einnahmen sind 72,55 Milliarden Euro ausgewiesen.
Als Investitionen sind 71,48 Milliarden Euro ausgewiesen (2022: 51,5 Milliarden Euro). Darin sind laut Bundesregierung Darlehen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro an den Resilience and Sustainability Trust (RST) des Internationalen Währungsfonds (6,3 Milliarden Euro) und den Gesundheitsfonds (eine Milliarde Euro) enthalten, die haushaltsrechtlich als Investitionen zu buchen sind. Der RST-Fonds soll Ländern mit niedrigem oder mittlerem Einkommen bei der Bewältigung von großen Herausforderungen wie dem Klimawandel und Pandemien helfen.
Der Etat des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (Einzelplan 09) umfasst Ausgaben in Höhe von 14,57 Milliarden Euro gegenüber 11,33 Milliarden Euro in diesem Jahr vorgesehen. Knapp die Hälfte der geplanten Ausgaben entfallen auf den Bereich „Innovation, Technologie und neue Mobilität“ für den 5,19 Milliarden Euro eingeplant sind (2022: 5,11 Milliarden Euro). Auf die „neue Mobilität“ entfallen davon 612,14 Millionen Euro (2022: 623,51 Millionen Euro). Für den Klimaschutz sieht der Etatentwurf 763,53 Millionen Euro vor (2022: 732,05 Millionen Euro), davon 710,12 Millionen Euro für Investitionen zum Schutz des Klimas und der Biodiversität im Ausland (2022: 677,87 Millionen Euro).
Munitionsaltlasten: Gesicherte Finanzierung für Bergungsplattform
Im Haushaltsansatz für 2023 ist auch eine Erhöhung für die Bergung von Munitionsaltlasten in Nord- und Ostsee um acht Millionen auf 30 Millionen Euro enthalten. Zudem wurden durch den Haushaltsausschuss die Verpflichtungsermächtigungen 2024 bis 2026 auf insgesamt 72 Millionen Euro verdoppelt. Für die Folgejahre sind nun die Kosten für die dringend erforderliche Bergungsplattform in der Ostsee gedeckt. Dafür hatte sich Bettina Hagedorn im Haushaltsausschuss eingesetzt. Dies ist ein wichtiger Schritt zugunsten des Umwelt- und Meeresschutzes, zumal die Munitionsaltlasten aufgrund ihrer fortschreitenden Erosion eine tickende Zeitbombe sind.
Förderung Domturm Ratzeburg
Es freut mich sehr, dass mein Einsatz für den Domturm Ratzeburg in Unterstützung der Antragsteller Wirkung gezeigt hat und der Haushaltsausschuss des Bundestages am 10. November die Förderung der Sanierung des Denkmals mit 600.000 Euro aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm XI beschlossen hat.

Der Dom zählt zu den historisch bedeutsamen Bauwerken der Region.
Zur Pressemitteilung auf meiner Website:
https://www.nina-scheer.de/2022/11/10/nina-scheer-domturm-ratzeburg-erhaelt-600-000-euro-aus-dem-denkmalschutz-sonderprogramm-xi-des-bundes/
Ersatzsporthalle Grundschule Wohltorf
Die Grundschule Wohltorf kann nun eine neue Sporthalle erhalten. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags beschloss am 14. Dezember eine Bezuschussung zu dem Projekt in Höhe von ca. 2,27 Millionen Euro. Der Zustand der derzeitigen Halle macht einen Ersatzneubau wirtschaftlicher als eine Sanierung. Damit ist ein bedeutender Teil der Finanzierung gesichert. Die Wärmeversorgung soll über eine Geothermie-Anlage bereitgestellt werden. Ebenso sehen die derzeitigen Planungen eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach vor. Mit dem Ersatzneubau werden auch die Aktivitäten zahlreicher Vereine gesichert.
Der Ersatzneubau wird mit 2.273.836 Euro aus dem Förderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen im Bereich Sport, Jugend und Kultur“ des Bundesamts für Bauwesen und Raumordnung gefördert.
Zur Pressemitteilung auf meiner Website:
https://www.nina-scheer.de/2022/12/14/nina-scheer-227-millionen-euro-aus-bundeshaushalt-fuer-ersatzsporthalle-der-grundschule-in-wohltorf/
GESETZLICHE NEUERUNGEN AB 2023 IM ÜBERBLICK
Zum Themen-Abschluss noch ein überblickender Ausblick auf in diesem Jahr beschlossene Neuerungen, die ab 1. Januar 2023 gelten:
- Höheres Kindergeld: Das Kindergeld steigt von 219 auf einheitlich 250 Euro für jedes Kind pro Monat. Das bedeutet für das erste und zweite Kind ein Plus von 31 Euro und für das dritte Kind ein Plus von 25 Euro im Monat. Auch der Kinderzuschlag steigt auf 250 Euro monatlich.
- Das „Wohngeld Plus“ wird im Januar 2023 eingeführt. Damit steigt die Leistung um durchschnittlich rund 190 auf 370 Euro pro Monat. Zudem sollen deutlich mehr Menschen Wohngeld erhalten, insgesamt fast zwei Millionen Haushalte – mehr als dreimal so viel (wie bereits in meinem Wochenspiegel vom 11. Juli – 30. Oktober berichtet).
- Der CO2-Preis wird künftig zwischen Mieter*innen und Vermieter*innen aufgeteilt. Vermieter*innen müssen sich künftig stärker an den CO2-relevanten Heizkosten beteiligen. Je weniger klimafreundlich das Gebäude ist, desto mehr zahlen sie.
- Bei sogenannten Midi-Jobs steigt die Verdienstgrenze. Midijobber*innen dürfen statt 1.600 künftig 2.000 Euro verdienen. Bis zu dieser Grenze fallen geringere Sozialbeiträge an. Die Grenze für Minijobs wurde bereits im Oktober 2022 auf 520 Euro angehoben.
- Ab Januar 2023 müssen Auszubildende mindestens 620 Euro Mindestausbildungsvergütung erhalten, ein Plus von 35 Euro monatlich.
- Die Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Alters- und Frührenten werden abgeschafft. Bei einem Ruhestand ab 63 Jahren kann man also künftig unbegrenzt dazu verdienen. Die Regelung betrifft Menschen, die mit 35 Beitragsjahren in Rente gehen, aber die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben.
- Die Rentenversicherungsbeiträge sind künftig vollständig von der Steuer absetzbar. 2023 liegt der Rentenbeitragssatz, den sich Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen hälftig teilen, weiterhin bei 18,6 Prozent.
- Preisbremsen für Gas, Fernwärme und Strom: Sie treten zwar erst im März 2023 in Kraft, wirken aber rückwirkend zum 1. Januar 2023, wie obenstehend berichtet. Für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs wird ein Gaspreis von 12 Cent pro Kilowattstunde garantiert, bei Strom sind es 40 Cent und bei Fernwärme 9,5 Cent. Wer mehr verbraucht, zahlt den höheren Marktpreis.
- Der steuerliche Grundfreibetrag steigt auf 10.908 Euro, der Kinderfreibetrag auf 8.952 Euro (einschließlich des Freibetrags für die Betreuung, Erziehung oder den Ausbildungsbedarf).
- Viele Eltern unterstützen ihre Kinder finanziell, wenn sie studieren oder eine Ausbildung machen und auswärts wohnen. Um diese Kosten abzugelten, können sie einen Ausbildungsfreibetrag in Anspruch nehmen, sofern das Kind volljährig ist. Dieser steigt auf 1.200 Euro.
- Wer alleinerziehend ist, hat Anspruch auf einen Steuerfreibetrag, dem sogenannten Entlastungsbetrag. Dieser wird auf 4.260 Euro erhöht. Der Betrag steigt mit jedem weiteren Kind.
- Der sogenannte Arbeitnehmer-Pauschbetrag („Werbungskostenpauschale“) steigt auf 1.230 Euro. Bis zu dieser Summe können Beschäftigte ihre Werbungskosten bei der Einkommensteuererklärung ohne Belege geltend machen.
- Pro Tag im Home-Office können Steuerpflichtige künftig sechs statt fünf Euro geltend machen. Bisher war die Pauschale auf 600 Euro im Jahr begrenzt, nun sind es 1.260 Euro jährlich. Ein separates Arbeitszimmer ist nicht mehr notwendig.
- Der Sparer-Pauschbetrag, also der Freibetrag für Kapitaleinkünfte, steigt auf 1.000 Euro pro Jahr für Alleinstehende und auf 2.000 Euro für Ehe- und Lebenspartner*innen.
- Der Einkommensteuertarif wird zum Ausgleich der kalten Progression um 7,2 Prozent gesenkt. Damit wird vermieden, dass es wegen Lohn- und Gehaltserhöhungen, die lediglich den Kaufkraftverlust ausgleichen, zu einer höheren Steuerbelastung kommt.
- Ab 2023 ist die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) Geschichte. Künftig erfahren Arbeitgeber*innen direkt von den Krankenkassen, wann Beschäftigte arbeitsunfähig waren. Das heißt: Es muss dann keine AU mehr vorgelegt werden.
- Ab 2023 entfällt die Mehrwertsteuer für den Kauf und die Installation kleinerer Photovoltaikanlagen, die üblicherweise auf Wohngebäuden, Carports oder Garagen zu finden sind (maximale Leistung: 30 Kilowatt-Peak). Rückwirkend ab Januar 2022 sind Einkünfte aus kleineren Photovoltaikanlagen zudem steuerfrei.
- Restaurants, Bistros und Cafés, die Essen für unterwegs verkaufen, sind ab 2023 verpflichtet, ihre Produkte sowohl in Einweg- als auch in Mehrwegverpackungen anzubieten. Die Mehrwegvariante darf nicht teurer sein als das Produkt in der Einwegverpackung.
- 2023 tritt das Chancen-Aufenthaltsgesetz in Kraft. Das heißt: Langjährig Geduldete, die am 31. Oktober 2022 seit mindestens fünf Jahren hierzulande gelebt haben, sich zur demokratischen Grundordnung bekennen und nicht straffällig geworden sind, haben dann 18 Monate Zeit, die Voraussetzungen für ein Bleiberecht zu erfüllen. Dazu gehört, dass sie ihren Lebensunterhalt selbst verdienen, Deutsch sprechen und ihre Identität nachweisen können.
- 2023 tritt die Reform des Betreuungs- und Vormundschaftsrechts in Kraft. Dadurch soll die Selbstbestimmung und Autonomie unterstützungsbedürftiger Menschen gestärkt und die Qualität der Betreuung verbessert werden. Bei den neu eingeführten Registrierungsverfahren wurde nachjustiert: Betreuer*innen haben nun mehr Zeit, ihre Sachkunde nachzuweisen.
- Ab 2023 gilt für Unternehmen mit mehr als 3.000 Angestellten das Lieferkettengesetz. Ziel ist es, Menschenrechte in internationalen Lieferketten besser zu schützen. Es verpflichtet die Firmen, auf Missstände beim Einkauf von Material aus dem Ausland zu reagieren.
- Der reduzierte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent auf Speisen in der Gastronomie wird bis Ende 2023 verlängert. Für Getränke gilt weiterhin der Regelsteuersatz von 19 Prozent.
- Das Bundesgesetzblatt wird digital und frei zugänglich und nutzbar für jeden. Gesetze werden damit in der Regel nur noch digital verkündet.
- Käufer von Plug-in-Hybridfahrzeugen erhalten keine Förderung mehr. Zudem sinkt der Umweltbonus für E-Autos.
- Höhere Tabaksteuer: Ab Januar 2023 steigen die Steuern auf Zigaretten, Zigarillos und Tabak. Packungen mit 20 Zigaretten kosten künftig durchschnittlich 18 Cent mehr.
ZU GAST …
… bei der ONLINE-JUBILÄUMSFEIER ZUM 25-JÄHRIGEN BESTEHEN DER ZEITSCHRIFT FÜR NEUES ENERGIERECHT (ZNER) am 4. November. In einer Podiumsdiskussion diskutierte ich mit Katrin Uhlig, Mitglied für die GRÜNEN im Ausschuss für Klimaschutz und Energie des Bundestags, über die Frage, wie es weiter geht mit der europäischen und deutschen Energiewende. Mit der ZNER verbindet mich auch persönlich eine gemeinsame Wegstrecke: Von 1997 bis 2002 war ich freie Mitarbeiterin der Zeitschrift und bin heute ehrenamtliches Redaktionsmitglied.
… auf dem SPD-DEBATTENKONVENT ZUR „TRANSFORMATION DES GESCHÄFTSMODELLS DEUTSCHLAND“ am 5. November diskutierte ich auf dem Panel zur „Transformation des Geschäftsmodells Deutschlands“ mit Alexander Bercht (Vorstandssekretär des Vorsitzenden der IGBCE), Ingemar Bühler (Hauptgeschäftsführer der PlasticsEurope Deutschland e.V.) und Sabine Nallinger (Vorständin der Stiftung KlimaWirtschaft).
Das gesamte Panel lässt sich anhören und anschauen unter:
https://debattenkonvent.spd.de/programm/transformation-des-geschaeftsmodells-deutschlands/
Zu meinem Beitrag: https://youtu.be/2qfxO-pxi1o

… zum Austausch mit dem E.ON-VORSTAND. In meiner Funktion als Klimaschutz- und energiepolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion nahm ich am 8. November an einem Austausch zwischen der SPD-Bundestagsfraktionsspitze und dem Vorstand des E.ON-Konzerns auf dessen Einladung hin teil, bei dem klima- und energiepolitische Themen vor dem Hintergrund der allgemeinen politischen Lage besprochen wurden.
… bei einer PODIUMSDISKUSSION DER AGORA ENERGIEWENDE gGMBH UND DER EUROPEAN CLIMATE FOUNDATION IM RAHMEN DES CHANCENDIALOGS ZUM THEMA „ENERGIEWENDEPOLITIK FÜR DIE INDUSTRIE“ diskutierte ich am 9. November mit meinen Parlamentskolleg*innen Ingrid Nestle (B90/Die Grünen), Jens Spahn (CDU/CSU) und Lukas Köhler (FDP). In meinem Eingangsimpuls machte ich erneut deutlich, dass die aktuelle Energiepreiskrise aus der Abhängigkeit von fossilen Energien resultiert, die es schnellstmöglich durch Erneuerbare Energien abzulösen gilt.
… einem politischen Panel im Rahmen des dena-Energiewende Kongress am 14. November 2022 im Online-Format. Hier wurden Barrieren thematisiert, die es sowohl zur technischen Innovation als auch deren Markthochläufe zur Beschleunigung der Energiewende zu beseitigen gilt.
… auf Einladung meiner schleswig-holsteinischen Landtagskollegin Sandra Redmann, MdL, in Bad Schwartau nahm ich am 14. November an einer ÖFFENTLICHEN VERANSTALTUNG MIT DEM TITEL „GEMEINSAM DURCH DIE ENERGIEKRISE“ teil.

In meiner Funktion als Klimaschutz- und energiepolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion diskutierte ich auf dem Podium mit Roman Kaak, Geschäftsführer des Verbands der Schleswig-Holsteinischen Energie- und Wasserwirtschaft e. V. und Axel Langneff, Geschäftsführer der Gemeindewerke Stockelsdorf über die aktuelle Energieversorgungssicherheit, energetische Einsparpotenziale, bereits beschlossene oder geplante Entlastungsmaßnahmen sowie weitere Ideen für die Bekämpfung der fossilen Energiekrise.
… am 15. November in Lauenburg diskutierte ich auf der VERANSTALTUNG DER AG60+ DES KREISES HERZOGTUM LAUENBURG zur Frage, wie die Energiekrise bewältigt werden kann.

Dabei beleuchtete ich die Hintergründe der fossilen Energiekrise und die Bedeutung einer beschleunigten Energiewende, um die Energieversorgung flächendeckend auch in Zukunft sicherzustellen.
… bei einer weiteren VERANSTALTUNG ZUM THEMA „ENERGIE – SICHER, BEZAHLBAR, NACHHALTIG“ traf ich Birte Pauls, MdL und Vorsitzende des SPD-Kreisverbandes Schleswig-Flensburg am 16. November in Schleswig. Der Schwerpunkt meines fachlichen Inputs bezog sich auf die Frage, wie Energie sicher und bezahlbar gehalten werden kann, wobei der Fokus auf den kommunalen Aufgaben und Möglichkeiten lag.
… beim UNTERBEZIRKSPARTEITAG DER SPD MÄRKISCHER KREIS am 19. November hielt ich auf Einladung meiner Fraktionskollegin Bettina Lugk ein digitales Grußwort, bei dem ich in meiner Funktion als Klimaschutz- und energiepolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion einen inhaltlichen Schwerpunkt auf die Energiepolitik des Bundes legte.
Zum Pressebericht: https://guten-tach.de/spd-fordert-den-ministerpraesidenten-auf-kommen-sie-endlich-in-den-kreis/
… bei der PODIUMSDISKUSSION IM RAHMEN DER 75. JAHRESTAGUNG DES VERBANDES DER INDUSTRIELLEN ENERGIE- UND KRAFTWIRTSCHAFT (VIK). Unter dem Titel „Beihilfen und Gegenleistungen – Quid pro Quo? Verhältnismäßigkeit, Pragmatismus, Realisierbarkeit“ diskutierte ich am 24. November auf dem Podium mit Dr.-Ing. Jens Reichel, Leiter Technische Dienstleistungen & Energie, thyssenkrupp Steel Europe AG, Dr. Carmen Schneider, Oppenhoff, Dr. Bernd Weber, Gründer und Geschäftsführer EPICO sowie Hildegard Bentele MdEP, CDU.
… beim SPD-ORTSVEREIN MÖLLN am 25. November zur Mitgliederversammlung und Wahlkonferenz gab ich einen kurzen Bericht über die Themen aus dem Bundestag.
… beim VERBAND DEUTSCHER MASCHINEN-UND ANLAGENBAU (VDMA) am 30. November zur Podiumsdiskussion „Erfolgskriterien für ein Strommarktdesign 2.0 aus politischer Sicht“.

Als Klimaschutz- und energiepolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion diskutierte ich mit Mark Helfrich, energiepolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Simon Müller, Direktor bei Agora Energiewende und Dr. Thomas Engelke, Leiter Energie & Bauen beim Verbraucherzentrale Bundesverband.
… beim 7. ENERGIEPOLITISCHEN FACHBEIRAT DER SPD-LANDTAGSFRAKTION SCHLESWIG-HOLSTEIN am 6. Dezember. Eingeladen hatten der SPD-Landtagsabgeordnete Marc Timmer (Energiepolitischer Sprecher), Sandra Redmann (Umweltpolitische Sprecherin) und Thomas Hölck (Wohnungsbaupolitischer Sprecher) zur Diskussion über sozialverträgliche Wärmeversorgung. Als Referentin sprach ich zu veränderten energiegesetzlichen Rahmenbedingungen. Außerdem referierte Prof. Dr. Andreas Dahmke, Sprecher des Kompetenzzentrums Geo-Energie an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel.
… bei der SPD SCHWARZENBEK zum Grünkohlessen am 7. Dezember mit einem kurzen Bericht über die bundespolitischen Themen.

… bei meiner FRAKTIONSKOLLEGIN SANAE ABDI aus Köln auf einer Online-Veranstaltung am 8. Dezember zum Stand der Energiewende und Energiesicherheit.
… beim SPD-ORTSVEREIN RATZEBURG am 8. Dezember zur Mitgliederversammlung. Hier wurde intensiv über die verschiedensten Themen diskutiert – von der Ausrüstung der Bundeswehr über die Wahlrechtsreform, das Zusammenwirken in der Koalition, die Energiewende, Entlastungsmaßnahmen, die Situation an den Krankenhäusern und in der Pflege, den hiesigen Fachkräftemangel und weitere Themen.

Ein intensiver und beispielgebender Abend für die Bedeutung einer Partei als Ort für Austausch und Meinungsbildung.
ZU GAST BEI MEDIEN (Auswahl)
20.12. – ARD MOMA: Hilft der Gaspreisdeckel?
https://www.daserste.de/information/politik-weltgeschehen/morgenmagazin/politik/Energieversorgung-im-kommenden-Jahr-100.html
16.12. – Deutschlandfunk: EU-Gasdeckel-Entscheidung
https://www.deutschlandfunk.de/nach-eu-gipfel-interview-nina-scheer-spd-expertin-fuer-energiepolitik-dlf-02a938f6-100.html
05.12. – ZDF: Panik ist ein schlechter Ratgeber
https://www.zdf.de/nachrichten/zdf-mittagsmagazin/oel-embargo-sanktionen-ukraine-krieg-russland-energie-spd-scheer-100.html
03.12. – ProSiebenSat1-Interview
01.12. – RBB Radio: Schnelle, gerechte Hilfe
https://www.inforadio.de/rubriken/interviews/2022/12/01/energiepreise-bremse-gas-strom-inflation-krieg-nina-scheer-bundestag.html
24.11. – Podcast-Reportage: Straßenblockaden der „letzten Generation“ – Wie weit darf Protest gehen?
https://open.spotify.com/episode/4EVq61sfWJ72mhbwh23PgU (ab Min. 14:41)
21.11. – Phoenix: Fazit zur Klimakonferenz
https://www.youtube.com/watch?v=TJxOQwMUlJk
18.11. – Deutschlandfunk Kultur „Wortwechsel“: Bilanz der Weltklimakonferenz
https://www.deutschlandfunkkultur.de/wieviel-ist-uns-unser-planet-wert-100.html
07.11. – Deutschlandfunk, Sendung „Kontroverse“: Klimakonferenz in Krisenzeiten, https://www.deutschlandfunk.de/kontrovers-7-11-22-hat-der-klimaschutz-noch-eine-chance-dlf-b4bf3a9a-100.html
BERICHTE
GREMIENSITZUNGEN
Die Kalenderwochen 44, 46 und 49 waren sitzungsfreie Wochen. Dennoch nahm ich an diversen parlamentarischen Terminen teil, wie zum Beispiel dem Jour-Fixe der AG Klimaschutz und Energie, zu dem ich in meiner Funktion als Klimaschutz- und energiepolitische Sprecherin wöchentlich kontinuierlich einlade. Des Weiteren fanden neben den Fraktionsvorstandssitzungen, Obleuterunden, Fraktionssitzungen und Ausschusssitzungen weitere regelmäßige Austausche, etwa mit Staatssekretär Stefan Wenzel und auch BM Dr. Robert Habeck statt, an dem ich Corona bedingt nicht teilnehmen konnte.
In der KW 50 und 51 konnte ich aufgrund einer Covid19-Erkrankung nur wenige digitale Termine wahrnehmen.

Erneut traf sich die Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energie zu der von mir initiierten Austauschreihe mit den Gewerkschaften, die einmal im Monat – im Wechsel präsent und online – stattfindet. Im Dezember stand auch hier die Ausgestaltung der Energiepreisbremsen zur Diskussion.
37. ENERGIEWENDE APPELL
Am 4. November lud ich zur 37. Runde des Energiewende-Appells ein. Nach langer Sommerpause gab es nun endlich Gelegenheit für eine Fortführung des regelmäßigen Austausches. Thema war vor allem die anhaltende Energiepreiskrise, zu setzende Sparanreize und Maßnahmen zur Eindämmung der steigenden Preise.

Die von mir im November 2018 initiierte Online-Plattform (www.energiewende-appell.de) mit derzeit mehr als 1.700 Unterzeichner*innen fordert als sozialdemokratische Stimme eine zu beschleunigende Energiewende. Mit bis zu 60 Teilnehmer*innen finden zudem stetige (Online)Austausche statt.
Ein weiterer Austauschabend am 19. Dezember musste leider krankheitsbedingt ausfallen.
GESPRÄCHE IN BERLIN
Gespräch im Rahmen des Praktikant*innenprogramms
Am 8. November sprach ich im Rahmen des Praktikant*innenprogramms der SPD-Bundestagsfraktion mit interessierten Praktikant*innen und studentischen Mitarbeiter*innen über das Thema Klimaschutz und Energiewende in aktuellen Krisenzeiten.

Austausch mit SPD-Regionalratsfraktion Arnsberg
Am 11. November traf ich die Besucher*innen der SPD-Regionalratsfraktion Arnsberg zu einem politischen Austausch in Berlin.

Im Fokus des Gesprächs stand das Thema Regionalplanung, hier insbesondere der Ausbau von Erneuerbaren Energien.
Berlinfahrt
Meiner Einladung zu einer Bundespresseamtsfahrt waren vom 22. bis 24. November 49 Besucher*innen gefolgt. Seit Mai finden die Berlinfahrten, welche während der Corona-Pandemie ausgesetzt werden mussten, nun wieder statt. Als dreitägige Informationsfahrten bieten sie ein interessantes und abwechslungsreiches politisch-kulturelles Rahmenprogramm und finden an jährlich drei Terminen statt. Die Teilnahme mit Transfer im Reisebus und zwei Übernachtungen inkl. Mahlzeiten ist gebührenfrei, mit Ausnahme einer Pauschale für Eintrittsgebühren in Höhe von 25 Euro pro Person.

Über den Austausch mit den Teilnehmenden unter der Kuppel des Reichstags freue ich mich immer sehr. Hier werden regelmäßig sowohl aktuelle politische Fragen diskutiert als auch die Abläufe des Parlamentsbetriebs thematisiert. Die Teilnehmer*innen erhalten durch ihren Besuch einen Einblick in die Arbeit von Regierung und Parlament. Durch das umfangreiche Rahmenprogramm ist die Fahrt immer ein Erlebnis.
Foto: Bundesregierung / StadtLandMensch-Fotografie
Gespräch Schülergruppe Otto-Hahn-Gymnasium Geesthacht
26 Schüler*innen des Otto-Hahn-Gymnasiums in Geesthacht im Alter von rund 15 Jahren besuchten am 1. Dezember den Deutschen Bundestag und nahmen an einer Plenarsitzung teil. Aus Gründen kollidierender Plenartermine war ein persönlicher Austausch leider nicht möglich. Mein Team aus Berlin sprang jedoch ein und beantwortete den Schülerinnen und Schülern Fragen zum politischen Geschehen im Bundestag.
IM WAHLKREIS
Ortstermin zum Neubau der Lauenburger Elbbrücke
Um über den derzeitigen Stand des Projektes zum Neubau der Lauenburger Elbbrücke und den unterschiedlichen Planungsvarianten ins Gespräch zu kommen, traf ich am 14. November gemeinsam mit meinem Fraktionskollegen aus Lüneburg Jakob Blankenburg involvierte Akteur*innen. So tauschten wir uns mit Torsten Conradt, Direktor des Landesbetriebes Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH), Britta Lüth, Planungsverantwortliche des LBV.SH und dem zuständigen sozialdemokratischen Kreistagsabgeordneten des Landkreises Lüneburg, Andreas Köhlbrandt, in Hohnstorf an der Elbe aus.

Die Elbbrücke ist nunmehr 70 Jahre alt und mit mittlerweile maroder Substanz nicht mehr für den heutigen Verkehr adäquat nutzbar. Die Zeit, eine langfristige Lösung zu entwickeln, drängt aufgrund des Zustandes der Brücke.
Gespräche auf Wochenmärkten
Am Vormittag des 12. Novembers besuchte ich mit Mitgliedern der örtlichen SPD den Wochenmarkt Mölln und am 19. November die Wochenmärkte in Reinbek und Ahrensburg.

Bei Minusgraden, aber warm genug gekleidet, stand ich für den Austausch vor Ort zur Verfügung.
Bürgersprechstunde
Ebenfalls am 14. November fand in Ahrensburg mein regelmäßig wiederkehrendes Angebot der Bürgersprechstunde statt.
Austausch im Johanniter Krankenhaus Geesthacht
Anfang Dezember tauschte ich mich mit dem Johanniter Krankenhaus in meinem Wahlkreis in Geesthacht aus. Themen waren die aktuelle Situation fehlenden Personals, Finanzierungsfragen sowie weitere aktuelle Handlungsbedarfe in der klinischen Versorgung. Ich betonte die Bedeutung des Erhalts der Geburtenstation für die gesamte Region.

An dem Gespräch nahmen auch der Geesthachter Bürgermeister Olaf Schulze, Bürgervorsteher Samuel Bauer und Petra Burmeister, SPD-Fraktionsvorsitzende der Ratsversammlung, teil.
„AUSWÄRTS“
Fraktion vor Ort in Wismar mit MdB Frank Junge
Gemeinsam mit meinem Kollegen Frank Junge veranstaltete ich in seinem Wahlkreis in Wismar eine „Fraktion-vor-Ort“-Veranstaltung zur Energiepreiskrise am 2. November in der Rudolf-Tarnow-Grundschule.

Fraktion vor Ort in Murrhardt mit MdB Leni Breymeier
Gemeinsam mit meiner MdB-Kollegin Leni Breymaier veranstaltete ich am 9. Dezember in Murrhardt eine Fraktion vor Ort Veranstaltung mit dem Titel: Energie sicher und bezahlbar halten.

Im Mittelpunkt der meisten Fragen standen die direkten Beteiligungsmöglichkeiten der Kommunen, aber auch der Bürger*innen am direkten Ausbau Erneuerbarer Energien.
MEDIENSPOTS
Erwähnungen, Interviews, Standpunkte, Äußerungen in verschiedenen Medien finden sich auf meiner Website: https://www.nina-scheer.de/medienspots/