Wochenspiegel | 8. bis 15. Mai 2022


THEMEN

 

OSTERPAKET: MASSNAHMEN FÜR BESCHLEUNIGTEN AUSBAU ERNEUERBARER ENERGIEN

In meiner Rede anlässlich der Einbringung des sogenannten Osterpaketes am 12. Mai betonte ich die Bedeutung des beschleunigten Ausbaus Erneuerbare Energien – erst recht vor dem Hintergrund der aktuellen Energiepreiskrise. Das Osterpaket bzw. der „Regierungsentwurf eines Gesetzes zu den Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor“ hat zum Kernbestandteil eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, EEG und das Wind-auf-See-Gesetz. Der Ausbau Erneuerbarer Energien liegt gemäß dem Gesetzentwurf im überragenden öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit.

Weitere Maßnahmen, etwa Wind an Land betreffend, folgen in den kommenden Wochen. Mit dem Paket wurden zudem Änderungen am Energiewirtschaftsgesetz eingebracht, die Rechtssicherheit für Endkunden und auch von Ersatzversorgung bringt, sowie Rahmenbedingungen zur beschleunigten Umsetzung des LNG-Terminal-Ausbaus, wie dies von Seiten der Bundesregierung als Folge des Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine zur Diversifizieurung der Energieimporte beschlossen wurde.

Mit der EEG-Novelle sollen Mengenbegrenzungen und Planungshemmnisse beim Ausbau Erneuerbarer Energien beseitigt werden. Bis 2030 sollen statt wie bisher vorgesehen 65 % mindestens 80 % des Stromverbrauchs aus Erneuerbaren Energien gedeckt werden, wobei von 750 Terrawattstunden statt heute ca. 560 TWH ausgegangen wird. Erneuerbare Energien sind die kostengünstigste Form der Energiegewinnung; der schnellstmögliche Umstieg auf Erneuerbare Energien ist die zwingende und schlüssige Konsequenz zur Begrenzung des menschgemachten Klimawandels sowie zum Erhalt von Biodiversität, die auch von Dürren bedroht ist.

Zum Redetext auf meiner Website: https://bit.ly/3srs2IT

Zur Rede in der Mediathek des Bundestages: https://bit.ly/3FMARSX

 

INTERVIEW ZUM OSTERPAKET BEI PHOENIX

Vor der Ersten Lesung zum Osterpaket erläuterte ich in einem Interview die Inhalte des Vorhaben.

Zum Interview bei Phoenix: https://bit.ly/37HE5L1

 

ENERGIE-EMBARGOS UND MÖGLICHE FOLGEN

Als Folge des Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine ist ein kurzfristiges Ende der Lieferung von Energie aus Russland nicht ausgeschlossen. Es wird seit Beginn des Krieges auf einen schnellen Stopp der Energieimporte aus Russland hingewirkt; auf europäischer Ebene wird weiter an Energie-Embargos gearbeitet. Andererseits ist auch ein Stopp der Energielieferung durch Russland nicht ausgeschlossen – auch in Reaktion auf Sanktionen.

Öffentliche Anhörung Energieversorgung im Zeichen des Ukraine-Krieges

Der zuständige Ausschuss für Klimaschutz und Energie holte im Wege einer Öffentlichen Anhörung in Selbstbefassung am Nachmittag des 9. Mai Einschätzungen von 13 Sachverständigen aus Wissenschaft und Wirtschaft sowie der Bundesnetzagentur (BNetzA) ein. Kommt es zu einer Versorgungsknappheit, entscheidet die BNetzA darüber, wer weiter mit Energie beliefert wird. Im Vordergrund stehen dann private Haushalte und Einrichtungen der Daseinsvorsorge. Als eine Vertreterin einer unmittelbar besonders von einem Öl-Embargo betroffenen Region, aufgrund der dortigen Raffinerie, war die Bürgermeisterin von Schwedt Annekathrin Hoppe zugeschaltet.

Die Anhörung zeigte, dass die Sachverständigen sehr kritisch gegenüber weiteren Energie-Embargos, insbesondere einem Gas-Embargo, stehen. Produktionsstillstände, Lieferketten-Einbrüche, Preiseskalationen und Massenarbeitslosigkeit wären die Folge. Auch die Verfügbarkeit von dringend benötigten Materialien, wie etwa Glas, wäre in Folge eines Gas-Embargos gefährdet. Fachkräfte gingen verloren. Diese fehlen uns dann auch zum Ausbau Erneuerbarer Energien. Gleiches gilt in Bezug auf dann fehlende Produktkomponenten. Dies betonte auch der DGB für die Gewerkschaften.

Die Schutzpflicht des Staates gebietet die Versorgung sicher zu stellen. Dies umfasst neben der unmittelbaren Versorgung der Bürgerinnen und Bürger auch die Vermeidung von Lieferengpässen und des Verlusts von Know-how sowie Arbeitsplätzen. Diesen Prämissen müssen sich nach meiner Einschätzung die Entscheidungen über Energie-Embargos unterordnen.

Zur Pressemitteilung auf meiner Website: https://bit.ly/3sy4q5f

Zur öffentlichen Anhörung in der Mediathek des Bundestages: https://dbtg.tv/cvid/7535872

 

Mit sozialen Folgen von Energie-Embargos setze sich der Deutsche Bundestag am 12. Mai auch im Rahmen einer Aktuellen Stunde auf Verlangen der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Haltung der Bundesregierung zu den sozialen Folgen eines Ölembargos – Schutzschirm für Ostdeutschland jetzt“ auseinander, in deren Rahmen ich ebenfalls Stellung bezog:

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Als Folge des Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine ist ein kurzfristiges Ende der Lieferungen von Energie aus Russland nicht ausgeschlossen, weil verschiedene Ursachen, verschiedene Maßnahmen von verschiedenen Seiten dazu führen können, dass dies passiert.

Aus aktuellem Anlass, zumal die Dinge sektorübergreifend miteinander zusammenhängen, möchte ich kurz auf das gestern von Russland erlasssene Dekret eingehen. Es sanktioniert 31 Unternehmen. Es ist interessant, zu sehen, dass es offenbar nicht auf den Stopp der Versorgung durch Gas zielt, sondern auf die Veranlassung Deutschlands, Gas aus anderen Quellen zu beziehen, was sich natürlich insbesondere preislich auswirkt. Daran sieht man auch, wie instrumentalisierbar Abhängigkeiten sind und dass genau mit diesem Instrument jetzt gespielt wird. Das führt uns noch mal eine neue Dimension im Kontext von Abhängigkeiten vor Augen.

Ich möchte in diesem Zusammenhang erwähnen, dass alles, was wir an alternativen Gasbezügen auf den Weg bringen, auch Folgen für andere Importländer hat. Wir haben auch eine entwicklungspolitische Verantwortung gegenüber anderen Ländern, die dann auch immer mehr und mehr und mehr zahlen müssen. Deswegen müssen wir dringend etwas gegen die Spekulationen auf Verknappung von Energieressourcen unternehmen – dringend!

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)

Die Abhängigkeit vom Import von Öl aus Russland konnte immerhin schon von 35 auf 12 Prozent heruntergedrückt werden. Wir erkennen aber, dass wir, wie gerade schon erwähnt, schon vor dem Krieg in allen Sektoren steigende Preise für Energieimporte hatten. Dabei handelt es sich um Preissteigerungen auf dem fossilen Energiemarkt. Das muss immer wieder betont werden: Das ist der fossile Energiemarkt.

(Marc Bernhard (AfD): Warum kostet es im Ausland die Hälfte? 75 Prozent der Stromrechnung sind nur Steuern und Abgaben!)

Die Kosten für erneuerbare Energien sinken immer weiter, und wir haben eine Preissteigerung im fossilen Sektor. Die Tendenz zeigt unumkehrbar nach oben, erst recht durch den Krieg. Klar, wir müssen ja auch darauf reagieren. Aber wir dürfen uns nichts vormachen. Auch vor dem Krieg hatten wir schon diese Preisdiskussion. Deswegen müssen wir so schnell es geht umsteigen auf erneuerbare Energien.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP und der LINKEN)

Deswegen ist es konsequent, dass wir heute Morgen weitere Schritte unternommen haben. Mit der Einbringung des großen Osterpakets – es kommt noch ein Pfingstpaket, und es kommen noch weitere Maßnahmen, die nicht unbedingt paketgebunden sind -,

(Nina Warken (CDU/CSU): Weihnachtspaket!)

dessen Kernbestandteil die EEG-Novelle ist, haben wir einen Riesenschritt nach vorne gemacht. Im Zentrum dieses Pakets steht die Entfesselung des Ausbaus der erneuerbaren Energien, die Überwindung der Hemmnisse, die Überwindung der ganzen Blockaden.

Ich möchte hier einmal erwähnt haben – das wird uns nächste Woche wahrscheinlich noch stärker beschäftigen -, dass die Europäische Kommission auf diesen Zug aufgesprungen ist. Sie wird jetzt verstärkt auf die Förderung erneuerbarer Energien setzen. Sie will auch die Vorrangigkeit der Erneuerbaren kodifizieren und bringt jetzt ein 195-Milliarden-Programm für die nächsten fünf Jahre auf den Weg, um Energieunabhängigkeit mit dem Fokus auf erneuerbare Energien hinzubekommen. Das muss von uns unbedingt unterstützt werden. Da liegt die Zukunft.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Dr. Lukas Köhler (FDP) – Zuruf von der AfD: Da sitzt der Hase im Pfeffer!)

Um es zusammenzufassen: Erneuerbare Energien – das mögen Sie wollen oder nicht – stehen für Konfliktvermeidung, sie stehen für die Beendigung von Erpressbarkeit, sie stehen für Klimaschutz,

(Steffen Kotré (AfD): Preissteigerungen!)

sie stehen für Energiegerechtigkeit, da der Zugang überall möglich ist, sie stehen für heimische Wertschöpfung,

(Steffen Kotré (AfD): Für Umweltschädlichkeit!)

Sie stehen für Arbeitsplätze mit Zukunft.

Seit Beginn des Krieges wird auf einen schnellen Stopp der Energieimporte aus Russland hingewirkt; ja, richtigerweise, nichts anderes kann die Konsequenz eines völkerrechtswidrigen Angriffskrieges sein. Aber – ich habe es eingangs schon erwähnt – auch anderweitige Stopps können nicht ausgeschlossen werden. Daher möchte ich kurz auf die öffentliche Anhörung eingehen, die wir als Ausschuss für Klimaschutz und Energie am 9. Mai 2022 durchgeführt haben. Wir hatten 13 Sachverständige aus Wissenschaft und Wirtschaft, von der Bundesnetzagentur und vom Deutschen Gewerkschaftsbund zu Gast. Ich möchte nicht unerwähnt lassen, dass die Sorge vor den Auswirkungen weiterer Energieembargos groß ist und sehr deutlich davor gewarnt wurde. Das muss erwähnt werden, weil das von Sachverständigen aus Wissenschaft, Wirtschaft usw. gesagt wurde.

Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt:
Frau Kollegin.

Dr. Nina Scheer (SPD):
Das wollte ich abschließend aufgegriffen haben. Das war eine Anhörung im Rahmen des Selbstbefassungsrechts des Ausschusses.
Die Redezeit ist beendet. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Zum Redetext auf meiner Website: https://bit.ly/3yzP7wF.

Zur Rede in der Mediathek des Bundestages: https://bit.ly/3l53lOe.

 

ÄNDERUNG DES ENERGIESICHERUNGSGESETZES

Der Deutsche Bundestag debattierte abschließend am 12. Mai die Novellierung des Energiesicherungsgesetzes von 1975. Die Neuregelung erweitert den Handlungsspielraum der Bundesregierung, um schadhafte äußere Einflüsse auf die Energieversorgung abzuwenden und diese auch im Krisenfall sicherzustellen. Als klimaschutz- und energiepolitische Sprecherin der SPD-Fraktion erklärte ich im Wege einer gemeinsamen Presseerklärung mit dem zuständigen Berichterstatter Andreas Rimkus:

„Putins völkerrechtswidriger Angriff auf die Ukraine hat die fossile Energiepreiskrise drastisch verschärft. Vor diesem Hintergrund passen wir das Energiesicherungsgesetz den Herausforderungen zur Sicherung der Energieversorgung an und sichern unsere Versorgungsinfrastruktur gegenüber möglichen Versuchen der Destabilisierung ab. Als allerletztes Mittel steht dem Staat auch das Mittel der Enteignung zur Verfügung. Unsere Demokratie ist wehrhaft und weiß sich auch gegenüber Angriffen auf unsere Energie-Infrastruktur abzusichern.“

Andreas Rimkuszuständiger Berichterstatter:

„Gemeinsam mit Grünen und FDP haben wir den Gesetzesentwurf im Parlament noch einmal deutlich verbessert. Wir beschleunigen die Einführung der digitalen Plattform, mit der bei akuter Gasmangellage die Lastverteilung vorgenommen wird. Schneller als bisher vorgesehen erweitern wir den Schutzschirm für kritische Infrastruktur im Energiesektor durch neue Definitionen kritischer Komponenten und Funktionen. Und bei den außerordentlichen Preisanpassungsrechten haben wir neue Schranken und Leitplanken für Preiserhöhungen eingeführt, um Endkund*innen im Krisenfall vor Missbrauch zu schützen und danach eine Wiederabsenkung der Preise herbeizuführen.

Besser wäre es, wenn wir diesen neuen Werkzeugkasten niemals zum Einsatz bringen müssten. Entsprechende Vorsorge zu treffen, ist jedoch die Aufgabe umsichtiger und vorausschauender Politik. Die Sicherstellung unserer Energieversorgung ist von fundamentaler Bedeutung für unser Land.“

Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes 1975 und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften, Drucksache 20/1501: https://bit.ly/39UwMjG

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie zu dem Gesetzesentwurf, Drucksache 20/1766: https://bit.ly/38rxjcD

Bericht des Haushaltsausschusses, Drucksache 20/1782: https://bit.ly/3l3xjSS

Zum Redetext auf meiner Website: https://bit.ly/3PiQiqn

Zur Rede in der Mediathek des Bundestages: https://bit.ly/3sxg5kV​​​​​​​

 

 

Öffentliche Anhörung Energiesicherungsgesetz

Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie behandelte das Energiesicherungsgesetz auch im Rahmen einer Öffentlichen Anhörung am 9. Mai 22. Auch wenn von Seiten der Sachverständigen an dem Gesetz noch an vielen Stellen Änderungsbedarfe gesehen wurden, so etwa auch die Einbindung einer Rechtswegzuweisung an das OLG Düsseldorf zur Sicherung einer beschleunigten Befassung, waren sich alle Experten darin einig, dass es gleichwohl beschleunigt einer Verabschiedung des Gesetzes bedürfe. Trotz der Eile konnten zwischen Anhörung (09.05.) und Ausschussbefassung (11.05) noch einige Änderungsvorschläge aufgegriffen werden.

Zur öffentlichen Anhörung in der Mediathek des Bundestages: https://dbtg.tv/cvid/7535869

 

STEUERENTLASTUNGSGESETZ 2022

In meinen Wochenspiegeln Anfang des Jahres berichtete ich bereits über die Arbeit der Regierungsfraktionen an Entlastungen der Bürger*innen aufgrund der gestiegenen Energiepreise. Mit dem Steuerentlastungsgesetz, welches diese Woche vom Bundestag beschlossen wurde, werden die von der Bundesregierung im Bereich der Einkommensteuer geplanten Maßnahmen zum Ausgleich der drastisch gestiegenen Energiepreise umgesetzt. Der Gesetzentwurf sah bereits die Anhebung des Grundfreibetrags, des Arbeitnehmer-Pauschbetrags und das Vorziehen der befristeten Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler auf 38 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer vor.

In den Gesetzesberatungen haben die Koalitionsfraktionen die Entlastungsmaßnahmen um die Energiepreispauschale und den Kinderbonus 2022 ergänzt.

Die Energiepreispauschale von 300 Euro wird allen Erwerbstätigen gewährt, um erwerbsbedingte Wegemehrkosten abzufedern. Auch wer in 2022 nur kurzfristig erwerbstätig ist, ist anspruchsberechtigt. Die Pauschale wird damit an 44 Millionen Bürger*innen gezahlt. Selbstständige erhalten die Pauschale durch eine Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlung im September, sofern der Betrag der Vorauszahlung den Betrag der Pauschale erreicht. Die übrigen Arbeitnehmer*innen und Selbstständigen bekommen die Pauschale über die Einkommensteuererklärung.

Den Kinderbonus 2022 erhalten alle kindergeldberechtigten Kinder. Dazu wird das Kindergeld einmalig um 100 Euro erhöht. Es findet keine Anrechnung des Bonus auf Transferleistungen statt, sodass er auch Familien mit geringen Einkommen zugutekommt. Der Bonus wird mit dem Kindergeld im Juli ausgezahlt.

Durch das Steuerentlastungsgesetz werden die Bürger*innen um insgesamt 16 Milliarden Euro entlastet. Die Energiepreispauschale führt als größte Einzelmaßnahme zu einer Entlastung von 10,4 Milliarden Euro. Der Kinderbonus umfasst 1,4 Milliarden Euro.

Teil des Entlastungspaketes ist auch das 9-Euro-Ticket. Damit sollen Pendler*innen von hohen Spritkosten entlastet und Anreize zum Umstieg auf den klimafreundlichen ÖPNV geschaffen werden. Ab dem 1. Juni können Bürger*innen für 90 Tage bundesweit ein Ticket für 9 Euro pro Monat kaufen. Dazu erhalten die Länder das Geld vom Bund. Dieses Angebot gilt für alle.

 

STREICHUNG DES INFORMATIONSVERBOTS ÜBER SCHWANGERSCHAFTSABBRÜCHE, § 219a StGB

Am 13. Mai wurden die Änderungen zur Streichung des sogenannten Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche, § 219a StGB in erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten. Das Werbeverbot umfasst auch Informationen auf Websites über Schwangerschaftsabbrüche von Seiten der Ärztinnen und Ärzte sowie Krankenhäuser, die entsprechende medizinische Leistungen anbieten, nicht aber von Dritten. Websites werden als Werbemittel eingestuft. Damit kommt das strafrechtliche Werbeverbot einem Informationsverbot gleich. Dritte, die keine ärztlichen Leistungen anbieten, aber über ihre Websites Informationen oder Falschinformationen über Schwangerschaftsabbrüche verbreiten, werden hingegen nicht vom Werbeverbot erfasst. Somit geht von dem heutigen Straftatbestand insbesondere eine Kriminalisierung von Ärztinnen und Krankenhäuser aus, das die Ampel-Koalition nun abschaffen wird.

Nach § 219a StGB verurteilte MedizinerInnen sollen dem Entwurf nach rehabilitiert werden.

 

MEDIENSPOTS (Auswahl)

Nina Scheer: Wie stark ist der Klimaschutz in der SPD verankert?
Podcast mit David Wortmann, 13.05.2022 – https://bit.ly/3LkZ9o5

Wenn das Gas knapp wird: Die Wohnzimmer sollen warm bleiben
Handelsblatt, 13.05.2022 – https://bit.ly/3ldoSUQ

Energiewende paradox: Deutsche Windkraftfirmen stecken in der Flaute
Focus, 13.05.2022 – https://bit.ly/3Pd6eul

Energie-Embargos
Herzogtum direkt, 13.05.2022 – https://bit.ly/3yyKGCo

Bundestag berät Novelle des Energiesicherungsgesetzes
SPD Bundestagsfraktion, 12.05.2022 – https://bit.ly/38kxdnb

Energie: „Enorme Einsparpotentiale“
ard-mediathek, 12.05.2022 – https://bit.ly/3waSDvT

Osterpaket erfährt Zustimmung und Änderungswünsche
energate Messenger (Abo), 12.05.2022 – https://bit.ly/3wdiyU0

phoenix bundestagsgespräch mit Nina Scheer und Andreas Jung zur Energiesicherheit
phoenix, 12.05.22 – https://bit.ly/3wsVfnQ

Deutschland: Kritische Infrastruktur in russischem Besitz
Schweizer Fernsehen „10vor10“, 11.05.2022 – https://bit.ly/3yHUtWT

 

Energiewende paradox: Deutsche Windkraftfirmen stecken in der Flaute
Focus, 10.05.2022 – https://bit.ly/37GVp2z

Osterpaket mit EEG kommt am Donnerstag in den Bundestag
Solarserver (Abo), 09.05.2022 – https://bit.ly/3szvykj​​​​​​​

 

ZU GAST …

 

… bei der SPD-LANDTAGSFRAKTION SCHLESWIG-HOLSTEIN in Kiel am 8. Mai zum gemeinsamen Verfolgen der Wahlergebnisse, die leider Enttäuschung hinterließen.

… bei David Wortmann zum Podcast: „Wie stärkt ist der Klimaschutz in der SPD verankert?“

Zum Podcast: https://bit.ly/3LkZ9o5

 

… bei dem PARTEIEN- UND FRAKTIONENABEND auf dem 22. DGB BUNDESKONGRESS am 9. Mai. Herzlich gratuliere ich der neuen Vorsitzenden Yasmin Fahimi.

Foto: ​​​​​​​Per Jacob Blut/snice – ​​​​​​​v.l.n.r.: Nina Scheer, Bengt Bergt, Franziska Kersten

 

… am 13. Mai bei der Mitgliederversammlung des WIRTSCHAFTSVERBANDS WINDKRAFTWERKE E.V. Dort hielt ich online zugeschaltet ein Grußwort als klimaschutz- und energiepolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion zum Osterpaket.

 

BERICHTE

 

GREMIENSITZUNGEN 

Wie in jeder Sitzungswoche des Deutschen Bundestages nahm ich an vorbereitenden Sitzungen, der Fraktionsvorstandssitzung, Fraktionssitzung, Obleutegesprächen, Gespräche mit Sprecher*innen anderer Arbeitsgruppen, Runden mit Vertreter*innen der Ministerien zur aktuellen Lage und aktuellen Gesetzesvorhaben, Sitzungen der Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energie, deren Vorbereitung in meiner Funktion als klimaschutz- und energiepolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion liegt, der Sitzung des Ausschusses Klimaschutz und Energie sowie Plenarsitzungen des Bundestages teil. Außerdem fanden fraktionsintern Austausche zur Situation in der Ukraine und den energiepolitischen Vorhaben statt.

Im Rahmen des Mittagstisches der Parlamentarischen Linken der SPD-Fraktion diskutierten wir über die Effekte von marktgetriebenen Spekulationen bei steigenden Energie- und Ernährungspreisen auch auf ärmere Länder.

Parlamentarische Linke
Beim PL-Mittagstisch wurde mit Bundesentwicklungsministerin Svenja Schulze über drohende Hungersnöte weltweit gesprochen. Die Welt steht vor der größten Nahrungsmittelkrise seit dem Zweiten Weltkrieg. Der Krieg in der Ukraine treibt die Getreidepreise in die Höhe. Darüber hinaus sorgen Agrarspekulationen für weltweite Verteuerungen.
Ich verdeutlichte dabei den drängenden Handlungsbedarf, Angst- und Erwartungs- getriebenen Preissteigerungen sowohl im Ernährungs- als auch Energiemarkt entgegen wirken zu müssen.

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Fotos von Fionn Große @fionngrosse.gallery

 

Im Mittelpunkt der Gespräche dieser Woche standen die aktuellen Gesetzesvorhaben, wie das LNG-Gesetz, das Sanktionsdurchsetzungs-Gesetz, ein Öl-Embargo sowie der Schutzschirm für die von Folgen des Ukraine-Kriegs betroffenen Unternehmen. Der Stand der aktuellen Gaslieferungen wurde ebenfalls intensiv behandelt. Wie oben stehend erwähnt, beteiligte ich mich als Mitglied des Ausschuss für Klimaschutz und Energie an den beiden Anhörung diese Woche zu dem Energiesicherungsgesetz und zu den Auswirkungen des Ukraine-Kriegs auf die Energieversorgung in Deutschland.

In einer weiteren Öffentlichen Anhörung über die Einführung eines Grenzausgleichsmechanismus, das sog. CBAM, wurden Ausgestaltung und Wirkungsweisen eines solchen europäischen Mechanismus‘ erläutert.

Zur öffentlichen Anhörung in der Mediathek des Bundestages: https://dbtg.tv/cvid/7535876

 

SYMPOSIUM ZU WASSERSTOFF ALS ENERGIETRÄGER

Im Innovations- und Technologiezentrum in Geesthacht fand am 12. Mai auf Einladung von NINa, dem Helmholtz-Zentrum und der Universität Hamburg ein Symposium zum Thema „Wasserstoff als Energieträger: Was können Nanotechnologie und neue Materialien beitragen?“ statt. Da ich während der Sitzungswoche in Berlin nicht persönlich teilnehmen konnte, sendete ich ein Grußwort per Videobotschaft.

 

BESUCHERGRUPPE WOLDENHORN SCHULE 

Am 11. Mai besuchten mich sieben Jugendliche der Woldenhorn Schule in Ahrensburg. Nach dem Besuch einer Plenarsitzung der Schülerinnen und Schüler tauschte ich mich mit ihnen im Gespräch über die Abläufe im Deutschen Bundestag aus.

 

PARLAMENTARISCHER ABEND AGORA 

Als Schirmherrin begrüßte ich am 12. Mai die Gäste der Dialogveranstaltung zum Thema „Energiesicherheit und Klimaschutz vereinen“ auf dem Parlamentarischen Abend der AGORA. Im Anschluss hielt Professor Stefan Rahmstorf, Leiter der Abteilung Erdsystemanalyse, Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK) eine Keynote. Der Direktor Deutschland der Agora Energiewende Simon Müller hielt einen Impuls zu „Energiesicherheit und Klimaschutz vereinen: Prioritäten für die 20. Legislaturperiode“. Im Mittelpunkt standen Optionen, wie und auf welchem Weg über die verschiedenen Sektoren verteilt, rechtzeitig in den noch wenigen bis zur Erreichung von 1,5 Grad Temperatursteigerung verbleibenden Zeit hinreichende treibhausgassenkende Maßnahem eingeleitet werden können. Der schnellst mögliche Umsieg auf Erneuerbare Energien stand dabei im Mittelpunkt.

 

LANDESGRUPPENFRÜHSTÜCK SH 

Die Landesgruppe der SPD-Bundesfraktion traf sich am 13. Mai zu einem Sonder-Landesgruppenfrühstück, um den Ausgang der schleswig-holsteinischen Landtagswahl zu diskutieren.

 

Der Wochenspiegel als PDF.