Nina Scheer: Mehr Erneuerbare Energien im Verkehrssektor

Bild: Scheer

Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote setzt Deutschland die Vorgaben der Europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie um und erhöht den Anteil EE im Verkehrsbereich bis 2030 auf 32 Prozent.

Mit dem Instrument der Treibhausgasminderungsquote und im Einzelnen ausgestalteten sogenannten Erfüllungsoptionen werden Kraftstoffanbieter verpflichtet, eine der THG-Quote gemäße Emissionsminderung zu erreichen. Auf diesem Weg sollen auch die heute noch bestehenden wettbewerblichen Nachteile regenerativer Kraftstoffe ausgeglichen und so der Umstieg auf Erneuerbare Energien im Verkehrsbereich forciert werden.

„Im Parlamentarischen Verfahren konnten noch wesentliche Verbesserungen zugunsten regionaler Wertschöpfung und regenerativer Ressourcen erreicht werden“, so Dr. Nina Scheer, federführende Berichterstatterin; sie verhandelte das EU-Richtlinien-Umsetzungsgesetz (RED II) mit Änderungen am Bundesimmissionsschutzgesetz für die SPD-Bundestagsfraktion.

„Ein großer Erfolg ist der nun schnellst mögliche Ausstieg aus der gesetzlichen Anrechenbarkeit von Palmöl. Zudem wird die Bundesregierung aufgefordert, den Ausstieg aus Palmöl auch im europäischen Regelungsrahmen festzuschreiben“, so Scheer weiter. Der Regierungsentwurf hatte eine Ausphasung aus Palmölanrechnung erst mit 2026 vorgesehen.

Nina Scheer erreichte zudem sogenannte Upstream-Emissions-Reductions, UER, zu beenden, die nun gesetzlich mit 2026 auslaufen. Mit diesem 2018 eingeführten Instrument bekommen Unternehmen bei der ausländischen Förderung fossiler Ressourcen in Deutschland eine Minderung angerechnet, wenn sie das Entweichen von Treibhausgasen technisch unterbinden und entsprechende Investitionen leisten. „Wenn es technisch möglich ist, Emissionen zu vermeiden, ist das zwar für sich genommen positiv. Man kann und muss den Einsatz solcher Techniken dann aber auch zur Norm sowie zur Importbedingung erklären, statt wie anhand der benannten UER wettbewerbliche Nachteile für Erneuerbare Energien zu schaffen. Da Förderung und Verbrauch fossiler Rohstoffe auch unter Einsatz von Techniken zur Emissionsminderung unterm Strich klimaschädlich bleiben, sind sogenannte UER letztlich klimaschädliche Subventionen“, so Scheer. In Ergänzung zum gesetzlichen Ausschluss von UER ab 2026 wird die Bundesregierung in einem Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen aufgefordert, sich auf europäischer Ebene für entsprechende Importvorgaben einzusetzen.

Die Regierungsfraktionen verständigten sich zudem auf einen früher und verstärkt ansetzenden Aufwuchs der Minderungsquote: während der Regierungsentwurf für 2030 22 % vorsah, sieht die gesetzliche und nun linear verlaufende Neureglung für 2030 eine THG-Minderung von 25 % vor, was einem Anteil Erneuerbarer Energien im Verkehrssektor von 32 % entspricht.

Ebenfalls gelungen sei die Anrechenbarkeit von Wasserstoff aus biogenen Quellen in örtlichen Abfallverwertungsanlagen. Scheer: „So wird angereizt, aus biogenen Abfällen etwa Wasserstoff für kommunale Fahrzeuge zu gewinnen. Zugleich wird mit einer Eingrenzung der zu verwertenden Stoffe darauf geachtet, dass dies nachhaltig ist, indem nur genau benannte biogene Reststoffe angerechnet werden können. Dies schafft einen zusätzlichen Anreiz, etwa den Klärschlamm statt auf die Felder in die Verwertung zu bringen.“ Die Anrechenbarkeit gilt gesetzlich ab dem 1. Juli 2023; die Bundesregierung soll bis dahin zur näheren Ausgestaltung Rechtsverordnungen erlassen.

Die umfangreichen Änderungen enthalten noch viele weiteren Anreize zur schnellst möglichen Umstellung des Verkehrssektors auf regenerative Energien. Scheer: „Mit einem gesetzlich fein austarierten Monitoringbericht wird zudem gewährleistet, dass mögliche Fehlstellungen schnell korrigiert werden können.“

Das Gesetz enthält bereits in der Fassung des Regierungsentwurfs ferner sowohl eine sogenannte Dreifachanrechnung in Bezug auf batteriebetriebene Elektromobilität als auch eine Zweifachanrechnung für Wasserstofftechnologie. Letztere steht teilweise aus Effizienzgründen in der Kritik, da sie im Vergleich zur Batterietechnik mehr Energie braucht.

Hier entgegnet Scheer: „Wenn bei jeder einzelnen Technik allein die Effizienz maßgeblich ist, kann dies in Fragen von Innovation und Anreizwirkungen auch lähmen und insgesamt zu einer Verschleppung der Verkehrswende sorgen. Nur die technologische Vielfalt wird letztlich den unterschiedlichen Bedarfen und Anwendungsfeldern gerecht. Wenn einige Akteure heute gar die Herabsetzung der Zielquote für 2030 fordern, um aber jedenfalls dem Effizienzkriterium zu genügen, müssen sie auch beantworten, wie dann noch mit den jüngsten Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts rechtzeitiger Klimaschutz gelingt.“

Ein Mehr an Energiebedarf bedeutet für Nina Scheer selbstverständlich auch ein Mehr an Ausbau Erneuerbarer Energien – auch in Deutschland: „Schließlich kann man als Industrienation nicht einerseits zu den weltweiten Spitzenreitern beim Pro-Kopf-Energie-Verbrauch zählen und andererseits die unberührte Landschaft fordern. Wo Erneuerbare Energien, allen voran Wind und Sonne, gewonnen werden, entsteht zugleich auch klimagerechte Wertschöpfung mit Zukunft. Insofern sollten wir dies als Chance begreifen.“

Der Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (Bundestag DRS 19/27435) wurde heute mitsamt dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen (Ausschussdrucksache 19(16)572) und einem ausführlichen Entschließungsantrag (Ausschussdrucksache 19(16)573) von den Fachausschüssen beschlossen und steht in der Nacht von Donnerstag auf Freitag zur Verabschiedung auf der Tagesordnung im Plenum des Deutschen Bundestages.

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