Das Leid von Lesbos – und was wir tun können


Wir alle kennen die Bilder: Tränengas, Gewalt, schreiende Kinder. Die Zustände an der griechisch-türkischen spitzen sich immer weiter zu, seit der türkische Präsident Erdogan die türkische Seite der Grenze Richtung EU geöffnet hat. Die EU wiederum reagiert, wie es der ungarische Ministerpräsident Orbán 2015 getan hat, mit maximaler Härte und Abschreckung.

Dieses Verhalten löst kein einziges Problem der Fluchtursache. Stattdessen wird Völkerrecht gebrochen, da die Menschen nicht einmal die Chance erhalten, einen Asylantrag gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention zu stellen. Die am härtesten getroffenen Menschen sind auch die schwächsten: alleinreisende Frauen, Kinder, Kranke.

Wir als SPD wollen nicht, dass die Stadt Lauenburg dem Ganzen tatenlos zusieht. Wenngleich wir das Problem nicht alleine lösen können, wollen wir, dass wir uns bereiterklären, ein Teil der Lösung werden. Daher beantragen wir, dass die Stadt Lauenburg besonders schutzbedürftige Menschen gezielt aufnimmt und so zeigt, dass wir nicht die Augen verschließen. Wir sind eine bunte, weltoffene und solidarische Stadt!

Der Antrag im Wortlaut:

Aufnahme besonders Schutzbedürftiger

Die SPD-Fraktion beantragt, der Ausschuss empfiehlt, die Stadtvertretung beschließt:

Die Stadt Lauenburg/Elbe erklärt sich vor dem Hintergrund der aktuellen Situation an der griechisch-türkischen Grenze und den Zuständen in den griechischen Aufnahmelagern bereit, flüchtende Menschen, die als besonders schutzbedürftig gem. Art. 21 Aufnahme-RL der EU[1] gelten, aufzunehmen.

Begründung:

Mit den aktuellen Ereignissen hat die Flüchtlingskrise einen neuen Höhepunkt erreicht. Der reiche Kontinent Europa schottet sich weiter ab, bedient dabei rechtspopulistische Narrative und blendet das tausendfache Leid, das vor unser aller Augen geschieht, aus.

Wenngleich wir als Stadt die Situation nicht allein lösen können, so können wir doch unseren Beitrag leisten, um dieses Leid zumindest zu mildern. Es geht hierbei um schnelle Hilfe und nicht um parteipolitische Spielchen. Sowohl die christliche Tradition als auch der gesunde Menschenverstand gebieten es, dass wir unseren Mitmenschen, die in Not sind, Hilfe zuteil kommen lassen, statt sie mit Blendgranaten und Tränengas von unserer Türschwelle zu vertreiben.

Als besonders schutzbedürftig gem. Art. 21 Aufnahme-RL gelten Minderjährige, unbegleitete Minderjährige, Behinderte, ältere Menschen, Schwangere, Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern, Opfer des Menschenhandels, Personen mit schweren körperlichen Erkrankungen, Personen mit psychischen Störungen und Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben, wie z. B. Opfer der Verstümmelung weiblicher Genitalien.

[1] RICHTLINIE 2013/33/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Juni 2013 zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen (Neufassung), aufzurufen unter: https://tinyurl.com/r32a7a3 bzw. https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2013:180:0096:0116:DE:PDF